Weniger Hürden für heimische Solarkraft: Balkonkraftwerke boomen
Der Bundestag hat ein neues Solarpaket gebilligt. Ab sofort gibt es ein Recht auf ein eigenes Sonnenkraftwerk.
Der Boom hat auch damit zu tun, dass der Gesetzgeber immer mehr bürokratische Hürden für die Steckergeräte aus dem Weg räumte: Am Donnerstag beschloss der Bundestag, ein weiteres „Solarpaket“. Die bündnisgrüne Abgeordnete Katrin Uhlig, zuständig für erneuerbare Energien: „Neu ist zum Beispiel das Recht für Mieter*innen und Menschen, die in einem Gebäude mit Wohnungseigentümergemeinschaft leben, eine eigene Steckersolaranlage zu nutzen.“
Bislang konnte eine Eigentümergemeinschaft Mietern oder Miteigentümern die Installation eines eigenen Kraftwerkes ohne triftigen Grund untersagen. Für den Boom dürfte auch sorgen, dass einige Bundesländer die Anschaffung der Kleingeräte mit Investitionszulagen fördern. So zahlen Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise bis zu 500 Euro – obwohl es Anlagen bereits ab 300 Euro zu kaufen gibt.
Bislang war die Leistung der Kleinstkraftwerke auf 600 Watt Spitzenleistung beschränkt, seit dem „Solarpaket I“, dürfen sie nun in der Spitze auch 800 Watt einspeisen. „Etliche Anbieter haben das Upgrade automatisch vorgenommen“, sagt Johann Sternberg, Sprecher des Bundesverbandes Solar. Manche Nutzer müssten allerdings selbst ein Softwareupdate vornehmen, „bei einigen Wechselrichtern gibt es auch einen Schalter“.
Beflügelter Markt
Günstig sind die Balkonkraftwerke auch deshalb, weil die Photovoltaik insgesamt eine enorme Lernkurve erlebte: Vor zehn Jahren war die Solarkraft noch viermal so teuer.
Das hat den Markt insgesamt beflügelt: Bis Ende Mai wurden in Deutschland 6.200 Megawatt neu zugebaut, fast so viel wie im bislang zweitstärksten Jahr 2012. Bis zum Jahresende will die Bundesregierung Solarkapazitäten mit bis zu 13.000 Megawatt neu ans Netz nehmen, 2023 waren es 15.300 Megawatt.
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