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Wende am Ende?

Zwischen Redispatch-Vorbehalt und Energy Sharing: Bürgerenergie steht durch Pläne der Politik unter Druck – und damit die Erfolgsgeschichte von Energiegenossenschaften. Ob die Stromlieferung an Nachbarn eine attraktive Alternative werden kann, ist fraglich

Von Bernward Janzing

Für Bürgerenergieprojekte kommt es politisch gerade ziemlich dick – einerseits durch das sogenannte Netzpaket von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, andererseits durch einen Arbeitsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Netzpaket warnen das Bündnis Bürgerenergie (BBEn), die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) „vor gravierenden Folgen“. Es würden „besonders dezentrale, gemeinschaftliche und lokal getragene Energieprojekte“ betroffen sein.

Einer der Kerngedanken der Ministerin: Wo Verteilnetze regelmäßig ans Limit kommen, sollen für neue Erzeugungsanlagen die Entschädigungen entfallen, wenn sie ihren Strom aufgrund von Netzengpässen nicht einspeisen können. Konkret betroffen wären nach den Plänen alle Verteilnetzgebiete, in denen im Vorjahr mehr als 3 Prozent des erzeugbaren Stroms wegen Netzengpässen verloren gingen. Die betreffenden Areale gelten dann als „kapazitätslimitiert“, womit für bis zu zehn Jahre die Entschädigung ausgesetzt werden soll, wenn der Strom nicht abgeführt werden kann. Redispatch-Vorbehalt nennt sich das. „Damit würde ein bislang kalkulierbares Netzrisiko vollständig auf Anlagenbetreiber verlagert“, beklagen die Verbände.

Darüber hinaus sollen Netzbetreiber die Möglichkeit bekommen, Anlagen- und Speicherbetreiber stärker an Netzausbaukosten zu beteiligen. Solche Baukostenzuschüsse würden „Investitionen verteuern und insbesondere zahlreiche kleinere, regionale und gemeinschaftlich getragene Projekte unattraktiver machen“, warnen die Akteure der Bür­ger­energie. Die „bewährte Verantwortungsteilung“ – also Netzausbau durch Netzbetreiber, Anschluss durch Anlagenbetreiber – werde „zulasten dezentraler Projekte verschoben“. Netzbetreibern soll ferner die Möglichkeit eröffnet werden, den Projektierern von Anlagen bereits genehmigte Anschlusskapazitäten unter bestimmten Bedingungen wieder zu entziehen. Damit werde die Planungs- und Finanzierungssicherheit privater Investitionen infrage gestellt, so die Kritiker.

Hinzu kommt der Plan, die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung abzuschaffen. „Es gilt, das EEG konsequent auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten“, heißt es im Arbeitsentwurf des Ministeriums. Die erneuerbaren Energien seien im „Zentrum der Stromversorgung“ angekommen. Schon im vergangenen Sommer hatte Ministerin Reiche gesagt: „Neue, kleine PV-Anlagen rechnen sich schon heute im Markt und bedürfen keiner Förderung.“

Die Vertreter der Bürgerenergie sehen das anders. „Wenn kleine Dachanlagen keine verlässliche Einspeisevergütung mehr erhalten und zugleich in teure Direktvermarktungsstrukturen gezwungen werden, wird Bürgerenergie praktisch unmöglich gemacht“, sagt Valérie Lange, Leiterin Energiepolitik und Regulierung beim Bündnis Bürgerenergie. Dachphotovoltaik sei „das Rückgrat der bürgergetragenen Energiewende“, und wer sie ausbremse, betreibe „energiepolitische Sabotage“. Das Geschäftsmodell vieler kleiner Installationsunternehmen werde zerstört, indem Bürger, die bereit sind, eigenes Kapital in klimafreundliche Stromerzeugung zu investieren, „faktisch vom Markt verdrängt“ würden.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, sieht in dem EEG-Entwurf sogar einen „beispiellosen Angriff auf die Bürgerenergie und ein Geschenk an die fossile Lobby“. Statt den Solar­aus­bau auf Millionen Dächern massiv zu beschleunigen, würden „private Anlagen finanziell ausgetrocknet“. Die Bundesregierung verabschiede sich damit „faktisch von ihren eigenen Klimazielen für 2030“.

Der Ökostromanbieter Bürgerwerke – zugleich Dachorganisation von Energiegenossenschaften – sieht eine Erfolgsgeschichte bedroht: Seit Jahrzehnten sei die Bürgerenergie-Bewegung Treiber der Energiewende in Deutschland: „Über 1.000 Energiegenossenschaften machen das, was große Konzerne nicht tun: Sie beteiligen die Menschen vor Ort und suchen gemeinsam mit Kommunen und Nachbarn die besten Lösungen für das Energiesystem der Zukunft.“ Mit ihren Reformen verfolge Katherina Reiche „die Strategie, es der bürgergetriebenen Energiewende so schwer wie nur menschenmöglich zu machen“. Felix Schäfer, Vorstand der Bürgerwerke, sagt: „Die erneuerbaren Energien sind die kostengünstigste und klimaschonendste Art, unseren steigenden Stromverbrauch zu decken.“

Ein Brückentag

Am ersten Samstag im Juli feiern Genossenschaften auf der ganzen Welt den Internationalen Tag der Genossenschaften. Das Motto des Jahres 2026 lautet: Cooperatives for a Peaceful World – Genossenschaften für eine friedliche Welt.

Die Internationale Genossenschaftsallianz beschreibt Genossenschaften in diesem Zusammenhang als Brückenbauer. Sie schaffen Vertrauen, fördern den Dialog und bringen Menschen zusammen. Frieden bedeutet dabei mehr als die Abwesenheit von Konflikten. Frieden braucht Vertrauen, Teilhabe und die Fähigkeit, gemeinsame Lösungen zu entwickeln.

Unterdessen wird immerhin ein Thema aktuell, das die Vertreter der Bürgerenergie lange schon anmahnen: das Energy Sharing. Seit Juni dürfen Betreiber von Solaranlagen ihren Strom bilanziell über das öffentliche Netz an Abnehmer im selben Verteilnetzgebiet verkaufen – also zum Beispiel an ihren Nachbarn. Das ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) inzwischen so verankert, nachdem Deutschland eine entsprechende Vorgabe der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie umgesetzt hat.

Voraussetzung dafür ist die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch, was auf beiden Seiten ein intelligentes Mess­system voraussetzt. Ob dieses Konzept am Ende wirtschaftlich attraktiv sein kann, wird wesentlich davon abhängen, was sich bei den Netzentgelten tut – zum Beispiel von der Höhe künftiger dynamischer Netzentgelte bei hohem Stromangebot. Auch muss die Bundesnetzagentur noch die digitalen Prozesse der Abrechnung definieren.

Ganz wesentlich dürfte der Erfolg von Energy Sharing aber auch von den Alternativen abhängen, die der Markt bietet. Denn in jenen Zeiten, wenn Bürger Solarstrom übrig haben, den sie an Nachbarn verkaufen können, sind in der Regel auch die Börsenpreise niedrig. Das ergibt sich, weil alle Solarstromerzeuger praktisch gleichzeitig Strom im Überfluss haben. Folglich kann ein Stromanbieter, dessen dynamischer Strom­tarif sich stets am Preis des Spotmarkts bemisst, eine Konkurrenz zum Energy Sharing sein.

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