■ Wegen „Verunglimpfung des Staates“: Neues Verfahren gegen Irmgard Möller
Hamburg (taz) – Kurz vor dem 20. Todestag der RAF-Gründer Baader, Ensslin und Raspe hat die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen Irmgard Möller eingeleitet, die als einzige in der „Stammheimer Todesnacht“ im Oktober 1977 überlebt hat. Möller, so die Staatsanwaltschaft, soll gegen Paragraph 90a StGB (Verunglimpfung des Staates) verstoßen haben, weil sie im Gespräch mit dem Spiegel und in dem Buch „RAF – Das war für uns Befreiung“ geäußert hat, daß der Tod der RAF-Gefangenen eine Geheimdienstaktion und die Bundesregierung darin involviert gewesen sei.
Daß Möller auf die Frage „Würdest du auch die Tötung Hanns Martin Schleyers als Fehler ansehen?“ antwortet „Nein..., wenn man nicht bereit ist, jemanden wie Schleyer zu töten, darf man ihn gar nicht erst entführen...“, sieht die Staatsanwaltschaft als Verstoß gegen den Paragraph 140 StGB (Billigung einer Straftat) an. Oliver Tolmein
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