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Wegen Vertuschung von MissbrauchHaftstrafe für Erzbischof von Lyon

Ein Gericht in Lyon hat Kardinal Barbarin zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der hatte Fälle sexueller Übergriffe auf Minderjährige nicht angezeigt.

Das Urteil gegen Philippe Barbarin kommt überraschend Foto: ap

dpa | Der einflussreiche Erzbischof von Lyon, Philippe Barbarin, ist wegen Vertuschung von Missbrauchsvorwürfen schuldig gesprochen worden. Ein Gericht in Lyon verurteilte den Kardinal am Donnerstag zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung, weil er Fälle sexueller Übergriffe auf Minderjährige nicht angezeigt habe. Barbarins Anwälte kündigten an, in Berufung zu gehen.

Barbarin kündigte kurz nach der Verurteilung seinen Rücktritt an. Er werde diesen beim Papst einreichen, teilte der Erzbischof am Donnerstag mit.

Das Urteil kommt überraschend, die Staatsanwaltschaft hatte keine Verurteilung gefordert – unter anderem, weil ein Teil der Tatbestände verjährt sei. Kardinal Barbarin und fünf weiteren Geistlichen wurde vorgeworfen, Missbrauchsvorwürfe gegen einen Priester nicht weiter verfolgt zu haben. Dieser soll in den 1980er Jahren gegen Dutzende Kinder übergriffig geworden sein.

„Das ist historisch“

Ein Opferverein hatte das Verfahren angestrengt, das im Januar begann. „Ich habe nie versucht, diese schrecklichen Taten zu verbergen, geschweige denn sie zu vertuschen“, hatte Barbarin zum Prozessauftag gesagt. Die Anwälte der Verteidigung sprachen von einem Schauprozess.

Während des dreitägigen Verfahrens hatten auch Missbrauchsopfer ausgesagt. „Das ist historisch“, sagte Gino Hoel, Direktor der französischen Zeitschrift „Golias“, die sich mit religiösen Themen beschäftigt, dem Sender Franceinfo. „Wenn Kardinal Barbarin nicht zurücktritt, wäre das undenkbar.“

Der preisgekrönte Berlinale-Spielfilm „Grâce à Dieu“ (deutscher Titel: Gelobt sei Gott) von François Ozon setzt sich fiktiv mit den Vorkommnissen in Lyon auseinander. Das Urteil kommt nun kurz nach dem ersten Gipfel zum Thema Missbrauch in der katholischen Kirche im Vatikan und nur wenige Tage vor der beginnenden Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz.

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2 Kommentare

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  • Respekt vor der französischen Justiz! Die deutsche bringt sowas nicht fertig - woran auch ein großer Teil der Verantwortung dafür bei den Regierungen der Republik seit ihrer Gründung liegt! Apropos laizistischer Staat: In Frankreich gibt es keine Kirchensteuer. Wer den Lehren der jeweiligen Organisation folgen will, der ist auch in der Verantwortung ein spendenfreudiges Herz zu haben!

  • "Haftstrafe für Erzbischof von Lyon" - steile These, wenn man dann liest, dass der Bischof keinen Tag ins Gefängnis muss (weil "auf Bewährung").