Unter Terrorverdacht stehender Offizier: Franco A. erneut in U-Haft
Franco A. steht unter Terrorverdacht und ist nun wieder in Untersuchungshaft. Hintergrund sind neue etwaige Beweismittel.
Am späten Freitagabend war Franco A. auf einem S-Bahnhof in seinem Wohnort Offenbach in eine Polizeikontrolle geraten. Aufgrund der bei ihm sichergestellten Gegenstände „und weiterer Erkenntnisse“ habe der Vorsitzende des Staatsschutzsenats am Samstagabend einen Haftbefehl gegen Franco A. erlassen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt mitteilte. Ein solches Vorgehen ist nur in dringenden Fällen möglich und wird selten angewendet.
Um 11 Uhr am Montagmorgen sollte Franco A. vom Senat der Haftbefehl eröffnet werden. Franco A. steht seit Mai 2021 wegen des Vorwurfs der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ vor Gericht. Er hatte ein Doppelleben als syrischer Geflüchteter geführt und soll Anschläge unter anderem auf Politiker*innen geplant haben. Franco A. verfügt über eine rechtsextreme Gesinnung, er hat sich regelmäßig rassistisch, völkisch und antisemitisch geäußert.
Die Kontrolle am Freitagabend hatte womöglich Bezug zu Coronamaßnahmen. Die FR berichtet über Handyvideos, auf denen Franco A. in der S-Bahn-Station keine Coronamaske trägt und von zwei Streifenpolizist:innen angehalten wird. Franco A. fragt: „Warum kontrollieren Sie mich?“ Anschließend sei zu sehen, wie ein Polizist einen Taser auf ihn richtet und immer wieder „Hinlegen“ schreit. „Ich werde mich nicht an die Wand legen, weil es keinen Grund dafür gibt, mich hier mit Gewalt zu behandeln“, sagt dem Bericht zufolge Franco A. „Ich bin ein freier Bürger dieses Landes und ein freier Bürger dieser Welt.“ Die Situation eskaliert, es kommen mehr Beamt:innen dazu, sie setzten Pfefferspray ein, nehmen ihn kurzzeitig fest – und stellen die Beweismittel sicher.
Prozessfortsetzung am Donnerstag
Laut Johannes Hock, einem von Franco A.s zwei Verteidigern, wurden bei Franco A. keine Waffen oder Munition gefunden. Seinem Kenntnisstand nach seien es Aufzeichnungen gewesen. Die Sprecherin des Oberlandesgerichts wollte sich auf taz-Anfrage nicht zu den sichergestellten Gegenständen äußern. Vor Gericht hat Franco A. den zwischenzeitlichen Besitz von Kriegswaffen zugegeben, unter anderem ein Bundeswehrgewehr vom Typ G3. Über den weiteren Verbleib der Waffen wollte er keine Angaben machen.
Die Art und Weise von Franco A.s Festnahme am Sonntag kritisiert Rechtsanwalt Hock als überzogen. Das SEK habe sich mit Rammböcken Zugang zur Wohnung verschafft und „alles zerstört“. Auch Franco A.s Mutter hätten die Polizist:innen eine Pistole an den Kopf gehalten. „Sie hätten ja auch klingeln können“, sagte Hock der taz.
Franco A. war zum ersten Mal Anfang 2017 festgenommen worden, als er am Wiener Flughafen eine Pistole aus einem Versteck holen wollte. Von Ende April bis Ende November 2017 saß er in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof sah damals den dafür nötigen dringenden Tatverdacht nicht mehr als gegeben an. Am kommenden Donnerstag wird der Prozess fortgesetzt. Danach sind acht weitere Termine bis Ende März angesetzt.
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