Wegen Trumps DEI-Dekret: US-Botschaft untersagt deutschen Partnern Diversität
Die US-Botschaft in Berlin will, dass sich deutsche Firmen von Programmen für Vielfalt distanzieren. Scharfe Kritik von der Bundesbeauftragten Ataman.

Ob die betroffenen Organisationen dieser Forderung tatsächlich nachkommen, soll per Selbsterklärung festgestellt werden. Eine weitergehende Überprüfung sei nicht vorgesehen, erklärte eine Sprecherin der US-Botschaft in Berlin gegenüber der taz.
Doch bereits die Selbsterklärung soll wohl Druck ausüben. Wie viele deutsche Unternehmen von der US-Botschaft kontaktiert wurden, dazu gab die Pressestelle auf Anfrage der taz bis Freitagnachmittag keine Auskunft.
Ferda Ataman, unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) weiß von rund zwei Dutzend in Deutschland ansässigen Unternehmen, die bisher solche Schreiben von der US-Botschaft in Berlin erhalten hätten. DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier kritisierte gegenüber der taz diese Briefe und erklärte per Mail, dass Vielfalt und Weltoffenheit für die deutsche Wirtschaft wichtige Faktoren sowohl im Geschäftsleben als auch in der betrieblichen Praxis seien.
„Aufforderung zum Rechtsbruch“
Deutliche Worte dazu findet auch Ferda Ataman, die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: „In Deutschland gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – ebenso wie gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung von Frauen in Führungspositionen“, lässt sie sich in einer Mitteilung zitieren. Sollte die US-Regierung von deutschen Unternehmen verlangen, sich darüber hinwegzusetzen, „wäre das eine Aufforderung zum Rechtsbruch“.
Tatsächlich sind nicht nur deutsche Firmen betroffen. In den vergangenen Wochen gingen ähnliche Schreiben auch bei Unternehmen in Frankreich und Spanien ein. Die Botschaften forderten darin ausdrücklich, „keine Programme zur Förderung von Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion durchzuführen“. Das spanische Arbeitsministerium reagierte empört: Die Vorgaben seien eine „ungeheuerliche Verletzung“ nationaler Antidiskriminierungsgesetze.
Ataman fordert nun auch von der Bundesregierung ein klares Signal: „Jeder Versuch einer politischen Einflussnahme auf die deutsche oder europäische Antidiskriminierungspolitik durch Drittstaaten muss entschieden zurückgewiesen werden.“ Deutsche Unternehmen wüssten um den Wert eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds und den Erfolgsfaktor Vielfalt – „sie brauchen keine ideologisch geprägten Vorhaltungen“, so die Antidiskriminierungsbeauftragte.
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