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Wegen Trumps DEI-DekretUS-Botschaft untersagt deutschen Partnern Diversität

Die US-Botschaft in Berlin will, dass sich deutsche Firmen von Programmen für Vielfalt distanzieren. Scharfe Kritik von der Bundesbeauftragten Ataman.

Die Zeiten ändern sich: Im Sommer 2021 weht die Regenbogenfahne während des CSD auf dem Dach der US-Botschaft in Berlin Foto: Pond5/imago

Berlin taz | Der lange Arm Washingtons unter Donald Trump reicht bis nach Berlin – genauer gesagt bis zu den Ge­schäfts­part­ne­r:in­nen der US-Botschaft. In einem aktuellen Schreiben fordert die Botschaft von Ver­trags­part­ne­r:in­nen und Emp­fän­ge­r:in­nen von Fördermitteln, sich von Programmen zur Förderung von Diversität, Gleichstellung und Inklusion zu distanzieren.

Ob die betroffenen Organisationen dieser Forderung tatsächlich nachkommen, soll per Selbsterklärung festgestellt werden. Eine weitergehende Überprüfung sei nicht vorgesehen, erklärte eine Sprecherin der US-Botschaft in Berlin gegenüber der taz.

Doch bereits die Selbsterklärung soll wohl Druck ausüben. Wie viele deutsche Unternehmen von der US-Botschaft kontaktiert wurden, dazu gab die Pressestelle auf Anfrage der taz bis Freitagnachmittag keine Auskunft.

Jeder Versuch einer politischen Einflussnahme auf die deutsche oder europäische Antidiskriminierungspolitik durch Drittstaaten muss entschieden zurückgewiesen werden.

Ferda Ataman, unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) weiß von rund zwei Dutzend in Deutschland ansässigen Unternehmen, die bisher solche Schreiben von der US-Botschaft in Berlin erhalten hätten. DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier kritisierte gegenüber der taz diese Briefe und erklärte per Mail, dass Vielfalt und Weltoffenheit für die deutsche Wirtschaft wichtige Faktoren sowohl im Geschäftsleben als auch in der betrieblichen Praxis seien.

„Aufforderung zum Rechtsbruch“

Deutliche Worte dazu findet auch Ferda Ataman, die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: „In Deutschland gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – ebenso wie gesetzliche Regelungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Förderung von Frauen in Führungspositionen“, lässt sie sich in einer Mitteilung zitieren. Sollte die US-Regierung von deutschen Unternehmen verlangen, sich darüber hinwegzusetzen, „wäre das eine Aufforderung zum Rechtsbruch“.

Tatsächlich sind nicht nur deutsche Firmen betroffen. In den vergangenen Wochen gingen ähnliche Schreiben auch bei Unternehmen in Frankreich und Spanien ein. Die Botschaften forderten darin ausdrücklich, „keine Programme zur Förderung von Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion durchzuführen“. Das spanische Arbeitsministerium reagierte empört: Die Vorgaben seien eine „ungeheuerliche Verletzung“ nationaler Antidiskriminierungsgesetze.

Ataman fordert nun auch von der Bundesregierung ein klares Signal: „Jeder Versuch einer politischen Einflussnahme auf die deutsche oder europäische Antidiskriminierungspolitik durch Drittstaaten muss entschieden zurückgewiesen werden.“ Deutsche Unternehmen wüssten um den Wert eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds und den Erfolgsfaktor Vielfalt – „sie brauchen keine ideologisch geprägten Vorhaltungen“, so die Antidiskriminierungsbeauftragte.

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9 Kommentare

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  • Damit die Amis das auch verstehen könnte man ja den US-Botschafter zur unerwünschten Person erklären.

  • 'Land of the free' my ass.



    Sorry my French.

  • Frech. Dreist. Unverschämt.



    Statt "Amy go home" könnte man besser sagen "Trump go home".



    Inzwischen aber sind so viele Angepasste, Hirngewaschene in einflussreichen Positionen, dass das "Amy" wohl angemessen ist.

  • Das ist ein weiteres Zeichen für den Größenwahn der Trump-Junta. Sich in anderer Nationen Innenpolitik einzumischen und gar Gesetzesbruch zu fordern, das ist mehr als dreist. Ja, man sollte den Botschafter einbestellen und ihn knallhart auf diese Unverschämtheit -auch im Wortgebrauch- hinweisen, vielleicht gar mit Rausschmiss drohen....

  • Für diesen Aufruf zum Verstoß gegen geltendes Recht sollte der Botschafter einbestellt und einen Einlauf verpasst bekommen. Schon Grenell hat sich unglaubliche Frechheiten erlaubt. Wenig überraschend, dass das in Trumps zweiter Amtszeit nicht besser wird.

  • Hat Frau Baerbock den Aushilfsgeschäftsträger schon mal einbestellen lassen und ihm klar gemacht, das wir hier noch Recht und Gesetz haben.

  • Ganz klarer Fall von unfairer Handelspraxis. Während US-Unternehmen mit und ohne Diversitätsprogramme Waren an die Deutsche Botschaft in Washington verkaufen dürfen, dürfen das deutsche Unternehmen umgekehrt nicht auch bei der US-Botschaft in Berlin.

    Gegenzölle 359% auf ALLES!

  • Eine Gelegenheit für alle beteiligten Unternehmen in der EU jegliche Zusammenarbeit mit der jeweiligen Botschaft aufzukündigen. Botschaft ohne Putzfirma, ohne Handwerker, ...? Das wäre ein Zeichen!

  • Einfach in die Rundablage mit dem Schrieb, und fertig.