Lagebericht zur Diskriminierung: Ataman fordert mehr Einsatz
Der Diskriminierungsschutz in Deutschland sei noch lückenhaft, sagt die Antidiskriminierungsbeauftragte. Von der Bundesregierung müsse mehr kommen.
In vielen Fällen helfe das unzureichende Antidiskriminierungsgesetz den Menschen nicht, auch wenn sie eindeutig benachteiligt worden seien, erklärten die Beauftragten. Sie fordern, dass Bürgerinnen und Bürger auch vor Diskriminierungen durch staatliche Stellen geschützt werden müssen. Einen weiteren Schwerpunkt legen sie darauf, den Diskriminierungsschutz auf den digitalen Raum auszuweiten und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sicherzustellen.
Im Berichtszeitraum von 2021 bis 2023 haben sich den Angaben zufolge rund 20.600 Ratsuchende an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewendet. Besonders häufig meldeten sich Menschen, die rassistisch oder antisemitisch angegriffen oder beleidigt wurden. Weitere Gründe sind Benachteiligungen wegen des Alters, einer Behinderung, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität. Der Bericht geht davon aus, dass sich nur ein Bruchteil der Betroffenen meldet. In repräsentativen Untersuchungen berichten zwischen 16 und 30 Prozent der Bevölkerung von Diskriminierungserfahrungen.
In den gemeinsamen Bericht, der alle vier Jahre dem Bundestag vorgelegt wird, gehen die Beobachtungen aller Beauftragten ein, die für Minderheiten und den Diskriminierungsschutz zuständig sind. Dazu zählen etwa der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein und die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan.
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