Lagebericht zur Diskriminierung: Ataman fordert mehr Einsatz

Der Diskriminierungsschutz in Deutschland sei noch lückenhaft, sagt die Antidiskriminierungsbeauftragte. Von der Bundesregierung müsse mehr kommen.

Ferda Ataman

Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Foto: Kay Nietfeld/dpa

Berlin epd | Der Diskriminierungsschutz in Deutschland ist noch lückenhaft. Zu diesem Ergebnis kommt der fünfte Lagebericht zur „Diskriminierung in Deutschland“, den die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman und sieben weitere Beauftragte der Bundesregierung und des Bundestags am Dienstag in Berlin vorstellten. Sie forderten die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP auf, ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einzulösen und das Antidiskriminierungsrecht zu reformieren. Ataman erklärte, Diskriminierungserfahrungen belasteten die Betroffenen und gefährdeten den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

In vielen Fällen helfe das unzureichende Antidiskriminierungsgesetz den Menschen nicht, auch wenn sie eindeutig benachteiligt worden seien, erklärten die Beauftragten. Sie fordern, dass Bürgerinnen und Bürger auch vor Diskriminierungen durch staatliche Stellen geschützt werden müssen. Einen weiteren Schwerpunkt legen sie darauf, den Diskriminierungsschutz auf den digitalen Raum auszuweiten und Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sicherzustellen.

Im Berichtszeitraum von 2021 bis 2023 haben sich den Angaben zufolge rund 20.600 Ratsuchende an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewendet. Besonders häufig meldeten sich Menschen, die rassistisch oder antisemitisch angegriffen oder beleidigt wurden. Weitere Gründe sind Benachteiligungen wegen des Alters, einer Behinderung, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Identität. Der Bericht geht davon aus, dass sich nur ein Bruchteil der Betroffenen meldet. In repräsentativen Untersuchungen berichten zwischen 16 und 30 Prozent der Bevölkerung von Diskriminierungserfahrungen.

In den gemeinsamen Bericht, der alle vier Jahre dem Bundestag vorgelegt wird, gehen die Beobachtungen aller Beauftragten ein, die für Minderheiten und den Diskriminierungsschutz zuständig sind. Dazu zählen etwa der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein und die Integrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan.

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