Wegen Stilllegung von AKW Biblis: Hessen droht Millionklage
Die zwischenzeitliche Abschaltung von Biblis A und B im Jahr 2011 war rechtswidrig, entschied jetzt ein Gericht. Der Betreiber RWE kann somit Schadensersatz fordern.
KASSEL afp | Das Land Hessen muss mit Schadenersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe wegen der vorübergehenden Stilllegung der Atomkraftwerke Biblis A und B im Jahr 2011 rechnen. Die Stilllegung sei nicht rechtmäßig angeordnet worden, entschied am Mittwoch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Wird das Urteil rechtskräftig, kann der Biblis-Betreiber RWE Power AG damit vor den Zivilgerichten auf Schadenersatz klagen.
Das hessische Umweltministerium hatte die Stilllegung für drei Monate im März 2011 in Folge der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima angeordnet. Zuvor hatten sich Bund und Länder entsprechend geeinigt. RWE Power klagte gegen die Stilllegung, ein Urteil oder auch nur eine einstweilige Anordnung ergingen während der drei Monate aber nicht. Mit seinem Feststellungsantrag vor den Verwaltungsgerichten will RWE nun die Voraussetzungen für eine Schadenersatzklage schaffen.
Der VGH Kassel gab dem Biblis-Betreiber mit der Begründung recht, er sei "vor Erlass der Anordnungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ordnungsgemäß angehört worden". Zudem schreibe das Gesetz eine „Ermessensentscheidung“ unter Berücksichtigung der konkreten Umstände vor. Dieses Ermessen habe das Land „nicht in einer Weise so pflichtgemäß ausgeübt, wie es rechtlich erforderlich gewesen wäre“, rügten die Kasseler Richter.
Die Revision ließ der VGH nicht zu. Das Land Hessen kann dagegen aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. RWE Power kündigte an, das Unternehmen werde den entstandenen Schaden nun genau berechnen und „in einem zivilgerichtlichen Verfahren geltend machen“.
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