Wegen Gewalt beim G20-Gipfel: Journalisten-Verband rügt Polizei
Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert eine schleppende Aufarbeitung von Polizeigewalt gegen Journalisten beim G20-Gipfel.
DJV-Sprecher Hendrik Zörner hingegen sprach am Montag gegenüber der taz von einem „bewussten Versuch“ der Polizei, eine für sie unangenehme Frage auszusitzen. Bei einem Ausnahmezustand wie dem G20-Gipfel könne es in Einzelfällen zu Überreaktionen von Polizisten gegen Journalisten kommen. „Aber es gab zu viele Einzelfälle“, sagte Zörner. „Einsatzkräften ist die Rolle der Presse offensichtlich nicht bewusst gewesen. Journalisten wurden wie Gaffer behandelt, die den Einsatz stören.“
Pfefferspray und Schlagstock gegen Journalisten
In dem Brief an den Polizeipräsidenten schrieb DJV-Vorsitzender Frank Überall am 10. Juli, zwei Tage nach dem Gipfel: „Mehrfach wurden Journalisten Opfer von physischer Gewalt von Polizisten. Es gab Pfefferspray-Attacken und Schlagstockeinsätze von Polizisten gegen Berichterstatter. Presseausweise wurden von den Einsatzkräften ignoriert, Journalisten wurden zum Teil wüst beschimpft.“
Nach eigenen Angaben hat sich der DJV-Landesverband Hamburg zudem mit einem konkreten Fall bereits vor dem Beginn des Gipfels am 5. Juli an die Pressestelle der Polizei gewandt und keine Antwort erhalten. Dies sei „inakzeptabel“.
In einer Resolution, die vergangene Woche auf einer Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen wurde, kritisiert der DJV Hamburg die Polizeiführung „für die schleppende und unzureichende Aufarbeitung mutmaßlicher Übergriffe durch Polizeibeamte gegenüber Journalistinnen und Journalisten“.
Die Polizei findet die Vorwürfe „sehr pauschal“
Polizeisprecher Ulf Wundrack erklärte, die Antwort an den DJV-Bundesvorsitzenden sei bereits am 24. August ergangen und nicht etwa aufgrund aktueller Berichterstattung. Die Vorwürfe, die der DJV in seinem Schreiben erhebe, seien „sehr pauschal“.
„Um dazu grundsätzlich etwas sagen zu können, müssten die Vorfälle durch den DJV konkretisiert werden“, verlangte Wundrack. Sollten Polizeibeamte Straftaten zum Nachteil von Journalisten begangen haben, wäre dies Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen, zu denen die Polizei keine Auskunft geben könne.
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