Aufklärung zu G20-Akkreditierungen: Ups, Fehler, sorry, alles gelöscht!

Nachdem Journalisten beim G20 ausgeschlossen wurden, haben Behörden alle Daten gelöscht. Das ist rechtswidrig und verhindert eine Aufklärung.

Polizisten drücken einen Mann auf den Boden, ein Mann im Hintergrund hält einen Fotoapparat

Dokumentierten vielfach Polizeigewalt beim G20: Journalisten Foto: dpa

BERLIN taz | Journalist*innen werden bei der Arbeit behindert. Ihnen wird die Akkreditierung entzogen. Wegen Daten, die die Polizeibehörden über sie gespeichert hatten – und das in zumindest einigen Fällen fälschlicherweise. Jetzt schnell die eigene Haut zu retten scheint in manchem Kriminalamt mehr Priorität zu haben, als die Ursachen zu finden.

Während des G20-Gipfels und der Proteste dagegen in Hamburg war veranlasst worden, 32 Journalist*innen nachträglich die Akkreditierungen zu entziehen – wegen angeblicher Sicherheitsbedenken.

Das Bundeskriminalamt (BKA) gestand irgendwann ein, man habe unter anderem einen Journalisten mit einem Reichsbürger selben Namens verwechselt, den Freispruch eines Journalisten übersehen und festgestellt, dass ein anderer Journalist „doch nicht Teilnehmer an der ‚Revolutionären 1. Mai-Demonstration‘„ – und deswegen dort auch nicht festgenommen worden – war.

Nun fragt man sich doch: Wie kann es sein, dass solche haltlosen Einträge über Journa­list*innen, die ihrer Arbeit nachgehen, in einer Datenbank der Polizeibehörden landen? Mehr noch: Wie kann es sein, dass sie dort über Jahre bleiben? Fragen, die sich anhand der aktuellen Fälle vielleicht beantworten ließen. Dem steht aber zumindest der vorauseilende Gehorsam des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) entgegen. Denn das hat die Daten eines der Betroffenen, des Berliner Fotografen Po-Ming Cheung, kurzerhand gelöscht.

Eigentlich ist es ja zu begrüßen

Auf sein Auskunftsersuchen hin teilte LKA Berlin Cheung mit, dass über ihn unter anderem „besonders schwerer Landfriedensbruch“ in den Akten vermerkt gewesen sei. Man habe aber alle Daten nun gelöscht, „da ihre weitere Speicherung für unsere Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist“. Das ist sie also, die beamtendeutsche Variante von „Tut uns leid, wir haben Mist gebaut“.

Eigentlich ist es ja zu begrüßen, dass fehlerhafte Daten erkannt und entfernt werden. Aber das LKA hätte die Daten einfrieren müssen, statt sie sofort zu löschen. So hätten sie Cheung nicht mehr belastet – aber sie stünden den Landesdatenschutzbeauftragten, die die Fälle untersuchen, für eine Rekonstruktion der Entstehungsgeschichte zur Verfügung. Das Löschen war rechtswidrig, sagen Datenschutzexperten.

Das LKA Berlin hat auf Anfragen bisher nicht geantwortet. Dabei wüsste man doch gerne, ob außer im Fall Cheung noch weitere Daten gelöscht wurden. Und: Wie viele Menschen, die mal auf (oder in der Nähe von) einer Demonstration waren, stehen noch als angebliche Straftäter in solchen Datenbanken?

Was es in dieser Situation braucht, ist weder ein Fokussieren auf die öffentlich gewordenen 32 Fälle allein noch eine eilige Löschung der falschen Daten durch die Behörden – es braucht eine umfassende Untersuchung der gesamten Datenbanken. Und zwar nicht hinter verschlossenen Türen. Und vor allem muss sichergestellt werden, dass sich solche Vorfälle in Zukunft nicht wiederholen.

Stattdessen ist zumindest die Hamburger Polizei momentan dabei, neue Datenberge anzuhäufen. Nach den G20-Protesten laufen bei der Sonderkommision „Schwarzer Block“ nun Vorbereitungen, um sage und schreibe 32.000 Bild- und Videodateien auf der Suche nach etwaigen Straftäter*innen auszuwerten – inklusive Gesichtserkennung und Geodatenauswertung. Das sei „Bildmaterial in einem Umfang, wie es ihn noch nie in der deutschen Kriminalgeschichte gab“, hatte Kriminaldirektor Jan Hieber angekündigt. Neben eventuellen Flaschenwerfer*innen finden sich auf diesen Bildern und Videos auch: friedliche Demonstrant*innen, zufällig vorbeikommende Pas­sant*in­nen, Journalist*innen.

Dass die Behörden aus den vergangenen Fällen gelernt haben, mit solchen Datenmengen verantwortungsvoll umzugehen, müssen sie erst noch unter Beweis stellen.

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