Was fehlt …: … verheiratete Kinder
Wenn Menschen nach Deutschland flüchten, haben sie das Recht, ihre Kinder nachzuholen. Das soll verhindern, dass Eltern die Minderjährigen mitnehmen ins Schlauchboot, aufs Zugdach oder in den Lkw. Allerdings: Die Gesetze zum Familiennachzug gelten nur dann, wenn das Kind unter 18 und unverheiratet ist. „Minderjährige ledige Kinder“ – das ist die Formulierung, die im Asylgesetz steht.
Müssen verheiratete Kinder also doch die Gefahren der Flucht auf sich nehmen? Oder sollen sie zu Hause bleiben? Einerseits nimmt die Bundesregierung also an, dass Ehepartner sich genauso gut wie Eltern um Kinder kümmern können. Andererseits gelten verheiratete Jungen und Mädchen, die mit Ehepartner einreisen, als „unbegleitet“.
Künftig sollen Kinderehen, die im Ausland geschlossen werden, sowieso nicht mehr gelten. Das hat der Justizminister vorgeschlagen. Ob er wohl auch die Formulierung „ledige Kinder“ aus dem Asylgesetz streichen will? Wenn nein, dürften die Kinder immer noch nicht nachgeholt werden und würden ihren Eltern in deutschen Flüchtlingsheimen weiter fehlen. (ja)
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