Warum Staatsanwalt nicht mehr gegen JN ermittelt: Keine Strafe für Kondom-Verschicker
Die Bundesführung der Jungen Nationaldemokraten (JN) dürfte erleichtert sein: Dass sie unter dem Titel „Kondome für Ausländer und ausgewählte Deutsche!“ Verhütungsmittel an Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete von SPD und Linken verschickte, hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundesvorsitzenden der NPD-Jungendorganisation, Andy Knape, und heutigen Vorsitzenden, Sebastian Richter, wegen des Verdachts der Volksverhetzung und Beleidigung eingestellt. Die „plastische Darstellung ihrer Positionen im geistigen Meinungskampf“ sei „grundsätzlich erlaubt“, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Die Kondome hatten die Rechtsextremen vor zwei Jahren an die Privatadressen der Abgeordneten geschickt. „Diese direkte Zusendung sollte einschüchtern“, sagte die Betroffene Kersten Artus, ehemalige Abgeordnete der Linksfraktion.
Auf die Verpackung schrieben die Verfasser: „Sie vermehren sich blitzartig, nerven und kosten unser Geld und haben eigentlich keinen Nutzen – die Politiker der korrupten Altpartei.“ Auch Esther Bejarano, letzte Überlebende des Mädchenorchesters im KZ Auschwitz, erhielt diese Post. Im November 2013 fand sie ein anonymes Schreiben mit einem Kondom im Briefkasten. „Sie sind Entscheidungs- und Gestaltungsträger jener Politik, die es zu verantworten hat, dass ein erheblicher Teil der hier lebenden Ausländer das Sozialsystem belastet“, stand dabei.
arbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland
Ein „hinreichender Tatbestand einer Volksverhetzung“ ist für die Staatsanwaltschaft nicht gegeben. Die Empfänger seien „keine tauglichen ‚Angriffsobjekte‘“, da es sich nicht um eine Gruppe handele. Dem Schreiben fehle zudem „die generelle Abwertung der betroffenen Ausländer“.
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