Wahlversprechen der 5-Sterne-Bewegung: Italien führt Grundsicherung ein

Bedürftige ItalienerInnen können erstmals eine staatliche Unterstützung bis zu 780 Euro beantragen. Das „Bürgereinkommen“ ähnelt Hartz IV.

Drei Frauen sitzen in einem Wartezimmer und halten Dokumente in den Händen

Beim „Bürgereinkommen“ handelt es sich keineswegs um das bedingungslose Grundeinkommen Foto: Alessandra Benedetti/Bloomberg

ROM taz | Bürger*innen in Italien können seit dem 6. März erstmals die neue Grundsicherung beantragen. Am 1. Mai sollen sie die ersten Monatszahlungen erhalten. Italien geht damit eine der wichtigsten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte an.

Das in Rom zusammen mit der Lega regierende Movimento5Stelle (M5S) hatte die Einführung der Grundsicherung zu einem seiner wichtigsten politischen Vorhaben erklärt. Fünf-Sterne-Chef Luigi Di Maio – er ist in der Regierung Vizepremier sowie Wirtschafts- und Arbeitsminister – trieb das Projekt mit Hochdruck voran.

„Die Armut in Italien wird abgeschafft“, hatte Di Maio vollmundig nach Verabschiedung des Gesetzes im Parlament verkündet. Ganz so ist es nicht. Der Name „Bürgereinkommen“ legt Missverständnisse nahe, denn es wird keineswegs ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt. Eher handelt es sich um die italienische Variante von Hartz IV. Denn wer arbeitsfähig ist, muss Arbeitsangebote akzeptieren, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen oder auch gemeinnützige Arbeiten leisten.

Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, können mit der Grundsicherung bis zu 780 Euro im Monat bekommen, von denen 280 Euro eventuelle Mietzahlungen abdecken sollen. Wer also – wie es in Italien oft der Fall ist – im Eigentum lebt, bekommt nur 500 Euro. Für den zweiten Erwachsenen in der Familie gibt es weitere 200 Euro, für Kinder 100 Euro pro Kopf. Eine vierköpfige Familie mit zwei minderjährigen Kindern erhielte also 900 Euro, plus eventuell 280 Euro für die Miete.

Gutschrift auf separater Bankkarte

Die Voraussetzungen sind eng definiert. Im Prinzip wird das Einkommen auf 500 Euro pro Monat aufgestockt. Wer mehr verdient, kommt gar nicht in den Genuss von Leistungen. Auch Barvermögen über 6.000 Euro wird angerechnet, ebenso Immobilienvermögen (außer dem selbst bewohnten Eigentum), das mehr als 30.000 Euro wert ist. Wer in den letzten sechs Monaten ein neues Auto gekauft hat oder einen Wagen mit einem Motor von über 1.600 Kubikzentimetern fährt, braucht erst gar keinen Antrag zu stellen.

Dennoch wird die Zahl der Menschen, die die Grundsicherung erhalten können, auf bis zu 5 Millionen kalkuliert. Die Kosten werden auf etwa 7 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Über ihre Grundsicherung ­können die Empfänger jedoch nicht völlig frei verfügen. Sie bekommen das Geld nicht aufs Konto überwiesen, sondern auf einer Bankkarte gutgeschrieben, mit der sie bargeldlos bezahlen.

Auf diese Weise soll ausgeschlossen werden, dass Arbeitslose ihre Stütze an Glücksspielautomaten verdaddeln. Zugleich will die Regierung sicher stellen, dass die Empfänger ihre Grundsicherung in den Wirtschaftskreislauf einspeisen: Summen, die nicht ausgegeben werden, werden spätestens nach sechs Monaten komplett einbehalten.

Drakonische Strafen für Schwindler

Als Bonbon für die fremdenfeindliche Lega hat das M5S außerdem in einen Passus eingewilligt, nach dem Migranten erst nach zehnjähriger Aufenthaltsdauer in Italien in den Genuss des „Bürgereinkommens“ kommen. Zudem müssen sie mit Dokumenten belegen, dass sie im Herkunftsland weder Eigentum noch Einkommen haben.

Um die Menschen in Arbeit zu bringen, will der italienische Staat bis zu 6.000 „Navigatoren“, sprich Berufsberater, einstellen. Sie sollen Arbeitsangebote unterbreiten und Weiterbildungspläne aufstellen. Selbst erhalten sie allerdings prekäre Arbeitsverträge, wahrscheinlich auf Honorarbasis. Große Zweifel bestehen deshalb daran, dass Italien demnächst wirklich über funktionierende Jobcenter verfügen wird.

Drakonische Strafen wiederum sind für Antragsteller vorgesehen, die falsche Angaben machen oder parallel schwarzarbeiten: Ihnen drohen Haftstrafen von bis zu sechs Jahren. Auch hier stellt sich die Frage, wie die Renten- und Sozial­versicherungsanstalt INPS angesichts der zu erwartenden Antragsflut überhaupt kontrollieren will, ob die Antragsteller*innen jeweils die Voraussetzungen erfüllen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.