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Wahlverbrechen #2Jean-Philipp Baeck über ein AfD-PlakatSchleierhaft

Foto: Baeck

Es fällt schwer, aus den Verbrechen, die die AfD ästhetisch mit ihren Plakaten begeht und inhaltlich darauf ankündigt, nur ein einzelnes zu verurteilen. So soll an dem Motiv, mit dem die AfD gleich zwei ihrer Kern-Ressentiments bedient (Fremdenfeindlichkeit und Sexismus), ein Exempel statuiert werden. Denn klar ist: Mit dem Slogan „Burkas? Wir steh’n auf Bikinis!“ macht sich die AfD gleich multipler Dummheits-Tatbestände schuldig.

Auf dem Plakat ist der „Steh’n drauf“-Slogan über die Knack-Hintern zweier Strandmode-Modells montiert. Während nun gegen nackte Körper und Erotik im Sinne einer sex-positiven und progressiven Einstellung nicht per se etwas einzuwenden wäre, schaffen die Plakateure hier einen Sexismus-Volltreffer, mit dem sie den männlich-notgeilen Blick perpetuieren. Wahlkampf wird Wichsvorlage.

In Kombination mit der Ablehnung der Burka ist das besonders interessant. Denn die krasse Form islamischer Vollverschleierung wird in der Regel ja auch deshalb zu Recht kritisiert, weil sie Frauen zu Sex-Objekten degradiert, die mit dem Netz vorm Gesicht angeblich vor dem männlich-notgeilen Blick geschützt werden sollen. „Quod erat demonstrandum“ kann nun der geneigte Salafisten-Prediger mit Hinweis auf das AfD-Plakat ausrufen.

Bewiesen haben die Rechtspopulisten, dass ihre Agitation gegen den Islam eben keine vernunftgeleitete Religionskritik, sondern nur Vehikel für Fremdenangst ist. Und: Dass sie in ihrem Sexismus wie ihrem autoritären Charakter den Islamisten gleichen, die sie zu bekämpfen vorgeben.

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