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Wahlrecht in DeutschlandKinder an die Urnen

15 Jugendliche haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Bundestagswahl 2013 eingelegt. Sie wollen das Mindestwahlalter von 18 Jahren abschaffen.

Zwei 12-Jährige bei der U18-Europawahl: Leider alles nur simuliert. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa | Weil sie eine Abschaffung des Mindestwahlalters von 18 Jahren erreichen wollen, haben 15 Kinder und Jugendliche das Bundesverfassungsgericht angerufen. Bei dem höchsten deutschen Gericht sei eine Beschwerde gegen die Bundestagswahl 2013 eingegangen, bestätigte ein Sprecher am Sonntag in Karlsruhe. Zuvor hatte der Spiegel darüber berichtet. Unterstützt wird die Gruppe von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (Stuttgart).

Die Kinder und Jugendlichen beklagen, dass ihnen das wichtigste politische Grundrecht nicht zustehe. Dies verletze die Grundsätze der Demokratie und Volkssouveränität.

Sie fordern ein Wahlrecht, das völlig ohne Altersgrenze auskommt. Der Bundestag hatte den Einspruch gegen die Bundestagswahl zurückgewiesen. Das Gericht prüft nun, ob die Beschwerde zulässig ist, wie der Sprecher sagte.

Die Gruppe kritisiert, dass viele politische Entscheidungen gegen die junge Generation getroffen würden. Jüngstes Beispiel sei das Rentenpaket der großen Koalition, durch das fortlaufend große Versorgungsverpflichtungen entstünden, heißt es in der Beschwerdeschrift.

Das Argument, unter 18-Jährige seien nicht reif genug für eine Wahl und leicht zu beeinflussen, sei nicht schlüssig. Demnach müssten etwa auch Demenzkranke von der Wahl ausgeschlossen werden.

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6 Kommentare

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  • Alle meine eigenen Überlegungen zu dieser Frage, für oder wider, finde ich in den Kommentaren hier wieder.

     

    Nur ein Gedanke taucht nicht auf.

    Heute gilt: Wer am Wahltag unter 18 ist bleibt mindesten bis zu 4 Jahre ohne Mitwirkungsrecht. Das darf nicht sein.

    Richtiger wäre: Allgemeinnes Wahlrecht mind. ab 16.

    Für Menschen ab 14 bis 16 (mich stört die Bezeichnung "Jugendliche") gibt es auch eine eine gesonderte Wahl in eine, dem Parlament zugeordnete "Zukunfts-Kammer"; die Kandidaten müssen hier zwischen 14 und 18 sein. In allen Fragen, die weitgehend irreversibel auch noch in über 10 Jahren wirken ist diese Zukunftskammer stimmberechtigt.

     

    Vor allem aber muss die Gewaltenteilung wieder hergestellt werden, also die Unvereinbarkeitvon Amt und Mandat.

    Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes dazu war und bleibt eine "Selbstbegünstigung" mit mit der Folge der aktuellen Staatsform einer Verwaltungsherrschaft.

  • Ich bin zwar auch dafür, dass die Belange der Kinder von der Politik mehr beachtet werden, aber der Weg über das Wahlrecht ist bestimmt nicht der Richtige. Das Eltern für ihre Kleinkinder abstimmen ist schon deshalb kaum praktikabel, weil Kinder ja in der Regel zwei Elternteile haben. Und die müssen ja nicht zwangsläufig gleich wählen wollen. Besonders wenn sie getrennt leben.

     

    Evtl. könnte man das Wahlalter auf 16 absenken. Tiefer ist nicht Zielführend. Wählen setzt auch eine gewisse Reife voraus. Und die ist nun mal nicht von Geburt an vorhanden. Es gibt schon genug Erwachsene, die beim Erkennen politischer Zusammenhänge überfordert sind. Bei Jugendlichen ist das einfach Entwicklungsbedingt noch stärker der Fall. Die Gefahr, dass da mit einfachen Lösungsangeboten und Versprechungen Stimmen gefangen werden, steigt exponentiell.

  • Wahlrecht für unter 18 Jährige?

    .

    Geht, wenn das Volljährigkeitsalter auch runter gesetzt wird.

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    Wählen dürfen und auch für seine Wahl die Verantwortung übernehmen gehören leider zusammen:-)

    .

    Das geht nur dann, wenn ich auch voll geschäftsfähig bin.

    .

    Wahlrecht geht auch mit Plichten einher. Ich will, ist eine verständliche "Nummer" ich kann muss erst noch bewiesen werden.

    .

    Unter 18 können sichtbarerweise NICHT= weil nicht geschäftsfähig!

    .

    Meint

    Sikasuu

    .

    Ps. Es gibt schon Probleme bei 17J. an der UNI, das Volljahrigkeitealter ist auch auf Wunsch der BW von 21 auf 18 runtergesetzt worden. Jugendstrafrecht geht immer noch bis =>21. Also Kids, verspielt nicht eure Freiräume.

    • @Sikasuu:

      "Wählen dürfen und auch für seine Wahl die Verantwortung übernehmen gehören leider zusammen:-)"

       

      Und wo steht das?

       

      Das Wahlrecht ist meiner Meinung nach eins der wichtigsten Rechte die in einer modernen Gesellschaft existieren.

      Einem einzelnen das Wahlrecht zu entziehen bedarf daher drastischer Gründe. Insbesondere da auch diejenigen die nicht wählen dürfen ja trotzdem von der Wahl der Wähler betroffen sind.

       

      Auch zwischen der Geschäftsfähigkeit und dem aktiven Wahlrecht besteht kein Zusammenhang. Allenfalls für das passive Wahlrecht -also die Wählbarkeit- kann dieser Punkt herangeführt werden, wobei man dort dafür argumentieren könnte stattdessen einem passiv Gewählten die volle Geschäftsfähigkeit zu verleihen damit er seine Pflichten als Abgeordneter o.ä. ausführen kann.

      Außerdem können auch andere Personen ihre volle Geschäftsfähigkeit verlieren und behalten dennoch ihr Wahlrecht.

       

      Anders als Smaragd bin ich allerdings strikt gegen ein Familienwahlrecht. Bereits mit ca 13. Jahren war ich politisch sehr interessiert, hatte allerdings nicht immer die selbe Meinung wie meine Eltern (und habe diese auch heute als 27-Jähriger nicht immer).

      Wenn meine Eltern mein Wahlrecht hätten ausüben dürfen, hätten sie dabei aber auch genau in die Richtung wählen können die eben nicht meiner persönlichen Meinung entsprach.

      Und es gibt sicher andere Personen die noch wesentlich früher eine eigene politische Meinung gebildet haben als ich, weshalb ich eigentlich jede Altersgrenze für zu willkürlich halte.

  • Gar keine gute Idee: Dann müsste auch für alle nicht verbotenen Parteien der Kinder-Wahlkampf erlaubt werden. Mit Blick auf die aktuelle Rechtslage gruselt das jeden Demokraten.

  • Ich stimme voll und ganz zu, dass Kinder und Jugendliche auch das volle Wahlrecht besitzen sollen, und zwar am besten ab der Geburt. Bis zu einem bestimmten Alter kann man ja festlegen, dass die Erziehungsberechtigten das Wahlrecht wahrnehmen. Dann stehen Familienbelange, Schulen, Kitas usw. auch mehr im Fokus der Politiker, wenn jedes Kind wahltechnisch ins Gewicht fällt.

     

    Die Altersgrenze sollte allerdings deutlich niedriger liegen als jetzt. Nach Möglichkeit sollte sie so niedrig sein, dass jeder Jugendliche noch während der Schulzeit aktiv an einer Bundestagswahl teilnehmen kann. Das macht den Politikunterricht an der Schule dann einfach viel lebensnäher.