Wahlchaos in Berlin: Bundeswahlleiter legt Einspruch ein

Der Druck, die zahlreichen Pannen bei der Vierfach-Wahl am 26. September aufzuarbeiten, wächst: Auch der Bundeswahlleiter legt Einspruch ein.

Menschen stehen vor einem Wahllokal Schlange

Nichts ging mehr für ziemlich lange: Schlange vor einem Wahllokal in Prenzlauer Berg Foto: dpa

BERLIN dpa | Nach Pannen bei der Bundestagswahl in Berlin hat Bundeswahlleiter Georg Thiel Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl eingelegt. „Aufgrund der Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern habe ich Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt“, erklärte er am Freitag in Wiesbaden.

Aufgrund der Probleme am Wahltag könne nicht ausgeschlossen werden, „dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte“. Zuvor hatte Business Insider über das Thema berichtet.

Am 26. September war es in Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen. Es habe teilweise sehr lange Wartezeiten gegeben, so dass in der Folge viele Wähler nicht von ihrem Wahlrecht hätten Gebrauch machen können, hieß es in der Mitteilung des Bundeswahlleiters. Der Einspruch bezieht sich auf die Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf, 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost.

Thiel hat nach eigenen Angaben zur Prüfung der Vorfälle einen Bericht der Berliner Landeswahlleiterin angefordert. Nach allen aktuell vorliegenden Erkenntnissen hätten die Vorkommnisse wahlrechtliche Vorschriften verletzt und stellten deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl beeinträchtigt hätten. Zudem könnten die aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein.

Allen Wahlberechtigten sowie den Landeswahlleitungen und dem Bundeswahlleiter stehe die Möglichkeit offen, Einspruch gegen die Wahl beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen, hieß es in der Pressemitteilung des Bundeswahlleiters. Die Frist hierfür ende am 26. November 2021.

Auch Marcel Luthe hat bereits Einspruch gegen die Wahl eingelegt. Luthe war als Spitzenkandidat der wenig erfolgreichen Freien Wähler angetreten. Er bemängelt in seinem Schriftsatz unter anderem die mangelhafte Organisation der Wahl, die nicht den hohen verfassungsrechtlichen Maßstäben für freie, gleiche und geheime Wahlen für jeden wahlberechtigten Bürger entsprochen habe. Auch die Landeswahlleiterin von Berlin hatte angekündigt, Einspruch einlegen zu wollen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.