Wahlchaos in Berlin am 26. September: Weiterer Einspruch gegen die Wahl

Auch Berlins Landeswahlleitung legt Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl am 26. September ein. Konkret geht es um zwei Abgeordnetenhaus-Wahlkreise.

Menschen stehen Schlange vor einem Wahllokal

Manche Wäh­le­r*in­nen warteten bis zu zwei Stunden, um ihre Stimme abgeben zu können Foto: dpa

BERLIN taz | Nach dem Bundeswahlleiter legt auch Berlins stellvertretende Landeswahlleiterin Einspruch gegen einige Ergebnisse der Wahl am 26. September ein. Wie die Landesgeschäftsstelle auf taz-Anfrage bestätigte, sei der Einspruch am Montagmorgen beim zuständigen Landesverfassungsgericht abgegeben worden.

Bei der Vierfachabstimmung über die Zusammensetzung des Bundestags, des Berliner Abgeordnetenhauses, der zwölf Bezirksparlamente und über den Volksentscheid von Deutsche Wohnen und Co. Enteignen hatte es zahlreiche Pannen gegeben. So wurden keine oder falsche Stimmzettel ausgegeben, teilweise mussten Wäh­le­r*in­nen stundenlang im Wahllokal warten.

Der Vorstoß der Landeswahlleitung kommt nicht überraschend. Bereits Mitte Oktober hatte die damals bereits zurückgetretene Landeswahlleiterin den Einspruch angekündigt: „Ich werde von diesem Einspruchsrecht Gebrauch machen“, so Petra Michaelis damals. Sie selbst hatte zuvor die Konsequenzen aus den vielen Fehlern am Wahltag gezogen und ihr Amt zur Verfügung gestellt. Derzeit nimmt ihre Stellvertreterin Ulrike Rockmann die Aufgaben wahr.

Konkret betrifft der Einspruch der Landeswahlleitung die Ergebnisse im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf und im Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf. Bei beiden sei der Abstand zwischen Erst- und Zweitplatzierten bei den Di­rekt­kan­di­da­t*in­nen für das Abgeordnetenhaus so gering und die Fehler am Wahltag so eklatant, dass es sich auf die Verteilung der Mandate ausgewirkt haben könnte, hatte Michaelis Mitte Oktober erklärt.

Entscheidung erst im Frühjahr 2022

Den Wahlkreis 1 in Marzahn-Hellersdorf hatte der AfD-Abgeordnete Gunnar Lindemann knapp gewonnen. Er holte lediglich 70 Stimmen mehr als SPD-Kandidat Gordon Lemm. Der linke Bewerber Björn Tielebein wiederum lag um lediglich 292 Stimmen hinter dem AfD-Politiker auf dem dritten Platz. In 4 Wahllokalen wurden über „einen gewissen Zeitraum keine Erststimmzettel für die Abgeordnetenhauswahl, obwohl vorhanden, ausgegeben“, begründete Rossmann den Einspruch in diesem Fall laut einer am Montag versandten Pressemitteilung.

Im Wahlkreis 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf wiederum wurden 10 falsche Erststimmzettel und in 22 Fällen keine Erststimmzettel ausgegeben, so Rossmann. Der Stimmenabstand zwischen der erstplatzierten Person und der erstunterlegenen Person ist dort mit 19 Stimmen noch geringer.

Am Freitag hatte bereits der Bundeswahlleiter Einspruch gegen die Ergebnisse in sechs Bundestagswahlkreisen eingelegt. Auch Marcel Luthe, einstiger FDP-Abgeordneter und bei der Wahl als Spitzenkandidat der wenig erfolgreichen Freien Wähler angetreten, hat dies getan. Bis Freitag sind weitere Einsprüche möglich.

Doch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird laut Innensenator Andreas Geisel (SPD) erst im Frühjahr erwartet. Falls die Richter den Einsprüchen der stellvertretenden Landeswahlleiterin folgen, sei „eine Nachwahl für die Erststimme in den betreffenden Wahlkreisen vor der Sommerpause 2022 möglich“, hatte Geisel im Oktober der taz gesagt. Bis dahin behalten alle siegreichen Abgeordneten ihre Direktmandate für das Abgeordnetenhaus.

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