piwik no script img

Wahlchaos in BerlinErster Einspruch eingegangen

Seit Freitag kann auch juristisch gegen das Ergebnis der Berliner Abstimmungen vorgegangen werden. Es wird mit vielen Einsprüchen gerechnet.

Die Pannen am 26. September werden die Berliner Politik noch lange beschäftigen Foto: dpa

Berlin dpa/taz | Beim Berliner Verfassungsgerichtshof ist am Freitagmorgen ein erster Einspruch gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus eingegangen. Das teilte die Geschäftsstelle des Gerichtes auf Anfrage mit.

Anfechtungen der Wahl sind seit Veröffentlichung des Endergebnisses am Donnerstag im Berliner Amtsblatt möglich. Wegen zahlreicher Pannen und organisatorischer Probleme bei der Abstimmung am 26. September, etwa fehlender oder falscher Wahlzettel oder langer Wartezeiten vor Wahllokalen, wird damit gerechnet, dass sich etliche Beschwerdeführer an den Verfassungsgerichtshof wenden, um eine Wahlprüfung zu veranlassen. Sie haben dafür bis Ende November Zeit.

Der vorliegende Einspruch wurde von dem Politiker Marcel Luthe eingereicht, der bei der Wahl als Spitzenkandidat der Freien Wähler antrat; zuvor war er Mitglied der FDP-Fraktion gewesen. Er bemängelt in seinem Schriftsatz zum einen die mangelhafte Organisation der Wahl, die nicht den hohen verfassungsrechtlichen Maßstäben für freie, gleiche und geheime Wahlen für jeden wahlberechtigten Bürger entsprochen habe.

Außerdem fordert Luthe, die Fünf-Prozent-Hürde abzuschaffen, damit auch kleinere Parteien bessere Chancen haben, ins Landesparlament einzuziehen. Dieser Aspekt hat allerdings nichts mit den Wahlpannen zu tun.

Die Prüfung wird Monate dauern

Nach Ablauf der einmonatigen Frist für Einsprüche muss der Verfassungsgerichtshof die Vorgänge eingehend prüfen und entscheiden, ob die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar in Gänze für ungültig erklärt und wiederholt werden muss. Das Verfahren dürfte einige Monate in Anspruch nehmen.

Selbst die scheidende Landeswahlleiterin hat angekündigt, wegen des knappen Ergebnisses und gleichzeitiger Pannen in zwei Wahlbezirken Einspruch einzulegen. Im äußersten Fall könnten in diesen beiden Wahlbezirken die Bürgerinnen und Bürger erneut an die Urnen gerufen werden. Allerdings ist damit frühestens im Sommer 2022 zu rechnen, teilte die Senatsverwaltung für Inneres mit.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • Benedikt Lux (Grüne) bedankte sich, „dass der Senat den Schuss gehört hat.“ Nach den Wahlen habe das zunächst nicht so ausgesehen. Vielleicht liege das Chaos aber auch am Geld. 5,3 Millionen Euro seien möglicherweise zu wenig, um so einen Wahlmarathon zu finanzieren (...) taz.de/Berliner-Wahldesaster/!5808234/

    Da hatter was falsch verstanden: In der Verfassung und im Wahlgesetz ist ein MARATHON garnicht zwingend vorgeschrieben ...