Wahlchaos in Berlin: Erster Einspruch eingegangen

Seit Freitag kann auch juristisch gegen das Ergebnis der Berliner Abstimmungen vorgegangen werden. Es wird mit vielen Einsprüchen gerechnet.

Menschen stehen Schlange vor einem Wahllokal

Die Pannen am 26. September werden die Berliner Politik noch lange beschäftigen Foto: dpa

BERLIN dpa/taz | Beim Berliner Verfassungsgerichtshof ist am Freitagmorgen ein erster Einspruch gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus eingegangen. Das teilte die Geschäftsstelle des Gerichtes auf Anfrage mit.

Anfechtungen der Wahl sind seit Veröffentlichung des Endergebnisses am Donnerstag im Berliner Amtsblatt möglich. Wegen zahlreicher Pannen und organisatorischer Probleme bei der Abstimmung am 26. September, etwa fehlender oder falscher Wahlzettel oder langer Wartezeiten vor Wahllokalen, wird damit gerechnet, dass sich etliche Beschwerdeführer an den Verfassungsgerichtshof wenden, um eine Wahlprüfung zu veranlassen. Sie haben dafür bis Ende November Zeit.

Der vorliegende Einspruch wurde von dem Politiker Marcel Luthe eingereicht, der bei der Wahl als Spitzenkandidat der Freien Wähler antrat; zuvor war er Mitglied der FDP-Fraktion gewesen. Er bemängelt in seinem Schriftsatz zum einen die mangelhafte Organisation der Wahl, die nicht den hohen verfassungsrechtlichen Maßstäben für freie, gleiche und geheime Wahlen für jeden wahlberechtigten Bürger entsprochen habe.

Außerdem fordert Luthe, die Fünf-Prozent-Hürde abzuschaffen, damit auch kleinere Parteien bessere Chancen haben, ins Landesparlament einzuziehen. Dieser Aspekt hat allerdings nichts mit den Wahlpannen zu tun.

Die Prüfung wird Monate dauern

Nach Ablauf der einmonatigen Frist für Einsprüche muss der Verfassungsgerichtshof die Vorgänge eingehend prüfen und entscheiden, ob die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar in Gänze für ungültig erklärt und wiederholt werden muss. Das Verfahren dürfte einige Monate in Anspruch nehmen.

Selbst die scheidende Landeswahlleiterin hat angekündigt, wegen des knappen Ergebnisses und gleichzeitiger Pannen in zwei Wahlbezirken Einspruch einzulegen. Im äußersten Fall könnten in diesen beiden Wahlbezirken die Bürgerinnen und Bürger erneut an die Urnen gerufen werden. Allerdings ist damit frühestens im Sommer 2022 zu rechnen, teilte die Senatsverwaltung für Inneres mit.

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