Wahlbetrugsvorwürfe gegen Trump: „Auf Verbrechen zurückgegriffen“

Ein Dokument der Staatsanwaltschaft ordnet das Verhalten von Ex-Präsident Trump nach der Wahl 2020 neu ein. Das könnte juristische Folgen haben.

Donald Trump

Es geht um die Frage, was private und was offizielle Handlungen waren: Donald Trump Foto: Carlos Barria/reuters

Washington ap | Im Fall um Vorwürfe des versuchten Wahlbetrugs gegen den früheren US-Präsidenten Donald Trump haben Staatsanwälte ein neues Dokument mit Argumenten vorgelegt, die ihrer Auffassung nach einen Prozess gegen ihn rechtfertigen. Um sich trotz seiner Niederlage bei der Präsidentschaftswahl 2020 an die Macht zu klammern, habe Trump auf „Verbrechen zurückgegriffen“, heißt es in dem Antrag, den das Team um Sonderermittler Jack Smith bei Gericht einreichte.

Anlass ist die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Sommer, wonach Ex-Präsidenten bei Amtshandlungen weitgehende Immunität genießen. Mit dem Antrag will das Team um Smith die zuständige Richterin Tanya Chutkan überzeugen, dass die Vorwürfe gegen Trump private und keine offiziellen Handlungen darstellten und daher Teil der Anklageschrift bleiben könnten.

Zu den Vorwürfen gehörten Versuche Trumps, seinen damaligen Vize Mike Pence zu drängen, die Beglaubigung des Wahlergebnisses am 6. Januar 2021 im Senat abzulehnen, hieß es in dem Dokument.

„Obwohl der Angeklagte der amtierende Präsident während der ihm vorgeworfenen Verschwörungen war, war sein Komplott im Grunde privater Natur“, schrieb Smiths Team. „Indem er mit einem Team aus privaten Mitverschwörern zusammenarbeitete, agierte der Angeklagte als Kandidat, als er mehrere kriminelle Mittel verfolgte, um durch Betrug und Täuschung die Abläufe der Regierung zu stören, durch die Stimmen gesammelt und gezählt werden – Abläufe, bei denen der Angeklagte als Präsident keine offizielle Rolle innehatte.“

Trump hat sich nicht schuldig bekannt. Seine Anwälte wollen eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Keine der beiden Seiten geht davon aus, dass es vor den Wahlen im November zu einem Prozess kommt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.