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Vorwurf Besitz von KinderpornografieOdenwaldschule feuert Lehrer

Ein Lehrer der durch einen Missbrauchsskandal belasteten Odenwaldschule steht im Verdacht, Kinderpornografie zu besitzen. Der Tipp kam von Behörden aus Australien.

Schwerer Verdacht gegen einen Pädagogen der Odenwaldschule. Bild: dpa

HEPPENHEIM dpa | Ein Lehrer der hessischen Odenwaldschule steht im Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie. Seine Wohnung in dem Internat sei bereits vor zehn Tagen von der Polizei durchsucht worden, teilte eine Sprecherin der Schule am Samstag in Heppenheim (Kreis Bergstraße) mit. Dabei hätten die Ermittler Dateien und persönliches Material sichergestellt. Die Schule habe dem Lehrer fristlos gekündigt. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Auf die Spur des Mannes waren die Ermittler nach einem Bericht des Mannheimer Morgen durch einen Tipp der australischen Polizei gekommen. Demnach soll die Internet-Adresse des Lehrers dort bei den Ermittlungen gegen einen Kinderporno-Ring aufgetaucht sein.

Odenwald-Schüler seien nach bisherigen Erkenntnissen nicht betroffen, heißt es in einer schriftlichen Erklärung der Schule. Der seit August 2011 beschäftigten Lehrer für Mathematik, Physik und Chemie habe auch eine Wohngruppe betreut. Er habe dies aber nicht alleine getan und nicht mit den Internatsschülern in einer Wohnung gewohnt.

Die reformpädagogische Odenwaldschule war in den vergangenen Jahren von einem Missbrauchsskandal erschüttert worden, nachdem Jahrzehnte zurückliegende Übergriffe bekanntgeworden waren. Ausgegangen wird derzeit von mindestens 130 Opfern. Als Reaktion darauf hatte die Schule unter anderem beschlossen, dass nicht mehr ein Lehrer allein eine Wohngruppe betreut. Man arbeite im aktuellen Fall eng mit den Behörden zusammen, sagte die Sprecherin der Odenwaldschule.

Die Präventionsbeauftragte der Schule, Regina Bappert, sagte der Erklärung zufolge, keine mit Kindern arbeitende Institution sei davor gefeilt, dass sich Mitarbeiter bewerben, die sich grenzverletzend verhielten. Dank des neuen Präventionskonzeptes wisse die Schule aber mehr über die Strategien der Täter und könne früher reagieren.

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2 Kommentare

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  • "…, keine mit Kindern arbeitende Institution sei davor gefeilt, dass sich Mitarbeiter bewerben, die sich grenzverletzend verhielten. …"

     

    fällt mir glatt

     

    die Adhäsionskraft ein,

    die auf Fliegen wirkt

     

    und -

    das feine Kinderlied -

    das Känguruh - das Kängeruh

    …nähte sich den Beutel zu …

    …? - genau;

     

    bekanntlich hat ja

    der eine Baum im Odenwahl

    gar viele grüne Äste.

     

    ps Unschuldsvermutung - ja

    aber gemach -

    gilt im Strafprozess -

    und gegen eine Kündigung

    gibts Rechtsschutz vor den

    Arbeitsgerichten.

  • Da sieht man mal, dass ein fundamentales Prinzip des Rechtsstaates - nämlich die Unschuldsvermutung - im Zweifelsfall nichts wert ist.