Vorwürfe gegen Schlachthof in Gärtringen: Qualfleisch aus der Region

Aktivisten zeigen ein Video mit mutmaßlichen Tierschutzverstößen aus einem kleinen Schlachthof nahe Stuttgart: Schläge, Stöcke in After und Auge.

"Tierquälanstalt Gärtringen" ist auf eine Wand geschrieben

Graffiti auf einer Wand vor dem Gärtringer Schlachthof Foto: Christoph Schmidt/dpa

BERLIN taz | Der Schlachthof in Gärtringen bei Stuttgart ist ein Gegenmodell zu Fleischfabriken etwa des Tönnies-Konzerns: eine Genossenschaft, die nur wenige Tiere pro Tag tötet und vor allem regionale Metzger beliefert. Doch die Organisation Soko Tierschutz hat jetzt ein Video veröffentlicht, das zeigen soll, dass auch in Gärtringen gegen den Tierschutz verstoßen wird.

Während in Großschlachthöfen Schweine nicht per Stromstoß, sondern mit CO2 betäubt werden und dabei immer große Schmerzen erleiden, geht es in Baden-Württemberg um Fehler des Personals: „Tieren werden beim Treiben regelmäßig Holzstangen in den After gestoßen, Elektroschocker werden hemmungslos und illegal eingesetzt“, teilte die Soko am Montag mit. Ein Schwein werde ins Gesicht getreten und geschlagen. Ein Schlachter quetsche einen Hartplastikstock in das Auge eines eingeklemmten Tieres. „Schweine erwachen regelmäßig aus der Betäubung und werden nicht oder nur nach entsetzlichen Leiden nachbetäubt.“ Die anwesende Amtstierärztin habe nicht eingegriffen.

Wilhelm Hornauer, Leiter des Veterinäramts des zuständigen Landkreises Böblingen, sagte jedoch auf einer Pressekonferenz am Montag, auch in dem von der Soko Tierschutz veröffentlichten Video sei zu sehen, wie eine seiner Mitarbeiterinnen anordnete, Betäubungsfehler zu korrigieren. Sein Amt habe bereits ab Mitte 2018 verfügt, dass der Schlachthof eine ganze Reihe von Tierschutzverstößen abstellen müsse. Passiert ist offenbar zu wenig: Anfang 2020 habe die Behörde „Vollstreckungsmaßnahmen“ ergriffen, ergänzte Landrat Roland Bernhard: „Wir haben ein Zwangsgeld angedroht.“ Trotzdem kam es zu den Skandalbildern, die laut Soko Tierschutz erst im Juni und Juli entstanden sind.

„Laut Tierschutzrecht muss vor dem Stich zum Entbluten eine Betäubungskontrolle erfolgen“, sagte Inga Schwarzlose, Wissenschaftlerin des bundeseigenen Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesundheit, der taz. „Ein Rohr in den After oder ins Auge zu drücken ist nicht tierschutzkonform. Das Tier darf beim Treiben nicht verletzt werden. Man darf die Tiere nicht schlagen. Elektrotreiber dürfen nur im Ausnahmefall eingesetzt werden.“

Der Schlachthof, der auch Biotiere verarbeitet, war nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Ähnliche Bilder wie aus Gärtringen hatten die Tierschützer in anderen kleinen Schlachthöfen aufgenommen.

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