: Vorsicht, Wahlwerbung!
Die Meldebehörde darf persönliche Daten an Parteien weitergeben. Am Dienstag läuft die Widerspruchsfrist aus
Wer im Vorfeld der Abgeordnetenhauswahl am 21. Oktober von Parteiwerbung verschont bleiben will, muss sich beeilen. Die Widerspruchsfrist läuft nach Auskunft des Datenschutzbeauftragten am Dienstag ab. Ausgenommen sind Wahlberechtigte, die bereits früher einmal Widerspruch eingelegt haben.
Nach geltendem Recht darf die Meldebehörde Parteien und Einzelbewerbern Auszüge aus dem Melderegister zustellen. Mit den Adressen erhalten diese die Möglichkeit, auf dem Postweg Einladungen zu Werbeveranstaltungen und Werbebriefe an die Haushalte zu versenden.
Nur mit einem Widerspruch lässt sich verhindern, dass persönliche Daten bei Parteien landen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Ein entsprechender Musterbrief an das Landeseinwohneramt ist unter www.datenschutz-berlin.de/infomat/datensch/1_4.htm abrufbar. DDP
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