Vorratsdatenspeicherung: Eilantrag mit geringen Erfolgsaussichten

Über den Antrag auf eine einstweilige Anordnung wird das Karlsruher Verfassungsgericht schon bald entscheiden müssen.

In der Vorratsdatenspeicherung sehen viele einen weiteren Schritt zum Überwachungsstaat Bild: ap

KARLSRUHE taz Außer dem Pförtner war an Silvester niemand beim Bundesverfassungsgericht, so dass der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik und einer der Kläger, der Reutlinger Steuerberater Heinz Raschdorf, ihm die Verfassungsbeschwerde übergaben. Doch lange wird die Massenklage nicht beim Pförtner bleiben.

Starostik hat auch einen Eilantrag gestellt, über den das Verfassungsgericht bald entscheiden muss. Da eine Verfassungsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, soll der Eilantrag verhindern, dass das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung bis zum Urteil monate- oder gar jahrelang angewandt wird. Im Eilverfahren prüfen die Richter nur, ob die Klage gewisse Erfolgsaussichten hat. Wenn ja, kommt es auf eine Folgenabschätzung an. Die Richter wägen ab, ob das Inkrafttreten eines vielleicht verfassungswidrigen Gesetzes schlimmer wäre als das Aufhalten eines eventuell verfassungskonformen Gesetzes.

Große Erfolgsaussichten hat der Eilantrag aber nicht. Denn faktisch ändert sich für die Bürger nicht viel. Schon bisher waren die meisten Verbindungsdaten zur Abrechnung bei der Telekom gespeichert und die Polizei konnte bei Bedarf darauf zurückgreifen. So wurde jüngst der Überfall auf einen Münchener Rentner mit Hilfe von kurz zuvor getätigten Handy-Anrufen aufgeklärt.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Proteste und die Klage koordiniert, verweist selbst auf eine Untersuchung, wonach derzeit nur zwei Prozent der polizeilichen Anfragen von der Telekom mangels Daten nicht erfüllt werden kann. Die Datenschützer schließen daraus, dass die Zwangsspeicherung überflüssig sei. Das Argument könnte aber zugleich dafür sprechen, dass die Vorratsdatenspeicherung eher im Prinzip etwas Neues bringt als in der Praxis.

Burkhard Hirsch und die FDP-Kläger haben keinen Eilantrag gestellt. Der taz sagte Hirsch: "Ich will das Gericht nicht unter Druck setzen. Es soll in Ruhe prüfen können."

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