Vorratsdaten in Deutschland: Netzagentur kippt Speicherpflicht
Internet-Provider und Telefonanbieter müssen keine Vorratsdaten mehr speichern. Grund dafür ist ein Gerichtsurteil.
Der Münchner Internetprovider SpaceNet hatte vor dem Gericht in Münster erstritten, dass er ab Juli nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet wird. Die Speicherpflicht von Nutzerdaten gilt in Deutschland seit Dezember 2015. Eine Übergangsfrist läuft am 1. Juli 2017 ab. Ab dann sind die Anbieter eigentlich verpflichtet, gesammelte Daten bei Bedarf für die Strafverfolgung an Behörden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der OVG-Entscheidung und „ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung“ sieht die Netzagentur damit von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherfristen gegenüber den Providern ab. „Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet.“
Nach Auffassung des OVG in Münster verstößt die deutsche Rechtslage nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016 gegen europäische Datenschutzrichtlinien. Dabei geht es um das Vorhalten von Verkehrsdaten von Nutzern über zehn Wochen – also wer wann mit wem wie lange telefoniert oder sich im Internet bewegt – und von Standortdaten der Gespräche für vier Wochen (Az: 13 B 238/17). Die EU-Richter hatten sich an der anlasslosen Speicherung von Daten gestört.
Der Branchenverband eco begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur als „absolut konsequent“. Das OVG habe mit seinem Urteil den ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. „Jetzt aber brauchen wir endlich die Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen. Die Unternehmen brauchen endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit beachtliche Gelder zu verschwenden“, sagte Oliver Süme, eco-Vorstand Politik und Recht.
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