Vorerst keine Abschiebung: „Held von Aschaffenburg“ darf bleiben
Bayern dementiert die drohende Abschiebung eines Somaliers. Er hatte dazu beigetragen, dass der Messerstecher von Aschaffenburg festgenommen werden konnte.

Die Nachricht, dass ausgerechnet einer der Männer, die einen Messerstecher verfolgten und zu seiner Festnahme beitrugen, das Land verlassen soll, sorgte am Wochenende für einige Aufregung. Zwei Petitionen wandten sich gegen die drohende Abschiebung von Ahmed Mohamed Odowaa und versammelten innerhalb von drei Tagen je über 50.000 Unterzeichner hinter sich. Dann kam die einstweilige Entwarnung: Nein, Odowaa, ein 30-jähriger Flüchtling aus Somalia, müsse Deutschland fürs Erste nicht verlassen, teilte das bayerische Innenministerium am Montag mit und sprach von einem „Missverständnis“.
Odowaa ist geduldet, sein Asylantrag war 2024 abgelehnt worden. Da er über Italien in die EU eingereist ist, könnte er dorthin abgeschoben werden. Das Main-Echo hatte nun berichtet, dies drohe, falls Odowaa nicht bis 8. Juli freiwillig das Land verlassen habe.
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Video: Muss man ein „Held“ sein, um sich in Deutschland ein Leben aufbauen zu dürfen?

Laut Innenministerium kann Odowaa jedoch damit rechnen, dass seine Duldung verlängert werde. Schließlich werde er in dem Verfahren gegen den Mann, der im Januar in Aschaffenburg zwei Menschen mit einem Küchenmesser erstochen und drei weitere schwer verletzt hat, als wichtiger Zeuge gebraucht.
Soll eine Medaille des Freistaats Bayern bekommen
Darüber hinaus eröffnet sich für Odowaa eine weitere Bleibeperspektive: Die Ausländerbehörde werde dem Somalier demnächst eine Beschäftigungserlaubnis erteilen, so das Ministerium. Damit könne er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten und „so die Voraussetzungen für eine Bleibeperspektive in Deutschland eröffnen“. Schließlich habe Odowaa ein Beispiel für Zivilcourage gegeben, das höchsten Respekt verdiene. Für seinen Mut soll Odowaa laut Main-Echo außerdem von Ministerpräsident Söder (CSU) die Christopherus-Medaille des Freistaats Bayern erhalten. Diese wird Menschen verliehen, die andere aus Lebensgefahr gerettet haben.
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