: Von der Haft verschont
■ Mehrjährige Haftstrafen im Giftgasprozeß. Geständnisse waren für Manager strafmildernd
Mönchengladbach (AFP) – Im Prozeß um die Lieferung von Giftgas-Technologie nach Libyen hat das Landgericht in Mönchengladbach gestern mehrjährige Haftstrafen gegen die beiden angeklagten Manager verhängt. Wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilten die Richter den Geschäftsmann Detlev C. zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis, den mitangeklagten Udo B. zu drei Jahren und sechs Monaten. Strafmildernd wertete das Gericht die Geständnisse der Angeklagten. Beide Geschäftsmänner erhielten Haftverschonung, müssen also vorerst nach 15 Monaten Untersuchungshaft nicht zurück ins Gefängnis.
Zwischen 1990 und 1993 hatten die beiden Manager hochmoderne Prozeßrechner und Schaltschränke zur Giftgasproduktion nach Libyen geliefert und damit rund 11,9 Millionen Mark erwirtschaftet. Wegen der Geständnisse der Angeklagten habe es im Strafmaß einen „ganz wesentlichen Abschlag“ gegeben, so der Richter.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen