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Volksbegehren startetUnterschrift ist die halbe Miete

Ab heute sammeln Aktivisten Unterstützung für den Volksentscheid zum Thema Mieten. Der Senat schätzt die Kosten auf 3,3 Milliarden Euro in fünf Jahren. Die Initiatoren halten das für zu hoch.

Kommt der Volksentscheid durch, wäre zumindest ein Teil der BerlinerInnen vor steigenden Mieten geschützt. Bild: AP

Über steigende Mieten wird in den kommenden Wochen wieder verstärkt diskutiert werden: An diesem Wochenende startet das Bündnis für einen Mieten-Volksentscheid seine Unterschriftensammlung. Die VertreterInnen verschiedener stadtpolitischer Initiativen fordern nichts weniger als eine Kehrtwende in der sozialen Wohnungspolitik. Auf dem Tempelhofer Feld, am Leopoldplatz, am Hermannplatz und an der Frankfurter Allee werden sie die BerlinerInnen am Samstag um Unterstützung für ihr Anliegen bitten.

Ziel des Bündnisses ist es, parallel zur Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2016 einen Volksentscheid zum Thema Mieten herbeizuführen. Dafür müssen in einer ersten Stufe zunächst 20.000 gültige Unterschriften zusammenkommen. Das soll bereits bis Ende Mai geschafft sein, sagte Rouzbeh Taheri von der Initiative Neuer Kommunaler Wohnungsbau am Freitag. Damit es tatsächlich im Herbst einen Volksentscheid gibt, müssten er und seine MitstreiterInnen ab Anfang 2016 dann weitere rund 175.000 Unterschriften sammeln.

Mieten regulieren

Der Gesetzentwurf, den sie zur Abstimmung stellen wollen, sieht sowohl bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen als auch bei Sozialwohnungen eine Staffelung der Miete nach Einkommen vor. Davon könnten nach Berechnungen der Initiative rund 400.000 Haushalte profitieren. Auch mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen – bislang Aktiengesellschaften oder GmbHs – ist das Bündnis unzufrieden: Sie sollen in eine Körperschaft öffentlichen Rechts umgewandelt werden, weil sie ihren Gewinn dann nicht mehr in den Landeshaushalt abführen müssten, argumentiert das Bündnis. Die Regulierung des privaten Wohnungsmarkts ist nicht Thema des Gesetzes. Dafür fehlen der Initiative auf Landesebene schlicht die Hebel.

Die Umsetzung des Gesetzes dürfte nicht ganz billig werden. Auf 791 Millionen Euro schätzt der Senat denn auch die Kosten allein für das Jahr 2017. Für die Jahre 2017 bis 2021 kommt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf stolze 3,3 Milliarden Euro insgesamt. Allein zwei Drittel davon flössen in die Sicherung und Subvention der Mieten im sozialen Wohnungsbau und in den landeseigenen Wohnungen.

Das Bündnis selbst geht von deutlich geringeren Kosten aus: Ihrer Berechnung zufolge verursacht das Gesetz rund 250 Millionen Euro pro Jahr. Entsprechend skeptisch kommentierte Rouzbeh Taheri die amtliche Kostenschätzung: „Der Senat hat offenbar ein Worst-case-Szenario aufgemacht.“

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1 Kommentar

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  • "Der Gesetzentwurf, den sie zur Abstimmung stellen wollen, sieht sowohl bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen als auch bei Sozialwohnungen eine Staffelung der Miete nach Einkommen vor".

     

    Ist das durchsetzbar und gerecht?

     

    Gem. Art. 14 GG heist es:

     

    Artikel 14

     

    ... Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

     

    ... Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen...

     

    https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122

     

    In Verbindung mit dem Art. 20 GG (dort Sozialstaatsprinzip) müssen die Mieter in Deutschland bessere Rechte als Vermieter haben. Mietpreisbremse, Mietpreisobergrenze, Absenkung der Mietpreise und so etwas, sind auch rückwirkend durchsetzbar.