Volksbegehren gegen Pflegenotstand: Gestoppt vom Verfassungsgericht
Das Hamburger Verfassungsgericht erklärt das Hamburger Volksbegehren gegen den Pflegenotstand für unzulässig.
Die Volksinitiative „Gegen den Pflegenotstand“ hatte im März 2018 eine ausreichende Zahl von Unterschriften gesammelt. Die Hamburgische Bürgerschaft übernahm die Vorlage jedoch nicht als Gesetz, deshalb beantragte die Ini ein Volksbegehren. Ihr Antrag wurde jedoch zwei Mal überarbeitet, auch nachdem der Senat bereits im November das Verfassungsgericht angerufen hatte. „Das ist unzulässig“, urteilte das Gericht.
Zudem vermische der Text des Begehrens zwei Punkte, die keinen inhaltlichen Zusammenhang hätten: Regeln über Reinigungspersonal und Reinigungsstandards sowie Personaluntergrenzen bei Pflegekräften. Diese „Koppelung“ ist ebenfalls unzulässig. Das Volk müsse die Möglichkeit haben, das eine anzunehmen und das andere abzulehnen. Nur über „alles oder nichts“ abstimmen zu dürfen, verstoße gegen das „Demokratieprinzip“.
Und drittens habe in diesen Fragen der Bund die Gesetzgebungskompetenz und diese auch ausgeübt. Ländern sei es aber nicht gestattet, so das Gericht, Bundesrecht „nachzubessern“, das ihnen nicht gefalle. Diese Entscheidung sei „keine inhaltliche Bewertung“ des Anliegens der Initiative, betonte Gerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel: „Es ist eine rein verfassungsrechtliche Prüfung.“
Kirsten Rautenstrauch, Pflege-Initiative
„Vollumfänglich bestätigt“ sieht sich Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei. „Nicht alles, was wünschenswert sein mag, kann auch Gegenstand eines Volksbegehrens sein.“ Von einer „schockierenden Kaltherzigkeit des Gerichts“ sprach hingegen Kirsten Rautenstrauch von der Pflege-Initiative: „Der Personalmangel in den Kliniken und seine Folgen bleiben traurige Realität und gefährlich für Patienten wie Beschäftigte“, kommentierte sie.
Die Personalprobleme in den Kliniken seien „Ausdruck institutionellen Versagens“ und müssten gelöst werden, forderte auch Pedram Emami, Präsident der Ärztekammer Hamburg.
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