Volksbegehren Videoüberwachung: Nicht verhältnismäßig
Berlins Datenschutzbeauftragte kritisiert das Volksbegehren scharf. Auch Vertreter der Regierungskoalition winken ab.
Scharf ist die Kritik von Berlins Datenschutzbeauftragter Maja Smoltczyk. In einer Stellungnahme bezeichnet sie den Gesetzentwurf als „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“. Nach ihrer Ansicht lässt das Begehren, dem gemäß 50 Orte dauerhaft per Video überwacht werden sollen, „jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen“. Das Land Berlin verfüge zudem nicht über die notwendige Gesetzgebungskompetenz, so Smoltczyk.
Womöglich scheitert der Antrag auf ein Volksbegehren, für dessen Erfolg dann etwa 170.000 Unterschriften gesammelt werden müssten, schon aus einem profaneren Grund. Bei der bisherigen Unterschriftensammlung sei nicht darüber informiert worden, dass neben den Video- auch Tonaufnahmen erfolgen sollen. Eine Unterschrift unter dem bisherigen Vordruck könne aber nicht als Zustimmung dazu gewertet werden, so Smoltczyk.
Die CDU nutze die Debatte im Innenausschuss über die Kriminalitätsstatistik 2017, um sich erneut für mehr Videoüberwachung auszusprechen. Der Linke-Abgeordnete Niklas Schrader nannte das mit Blick auf die gesunkenen Fallzahlen einen „verzweifelten Versuch, die Notwendigkeit für neue Polizeibefugnisse herzuleiten“. Ein von der Linksfraktion beauftragter Gutachter hatte bereits im Januar geurteilt, der Gesetzentwurf sei mit geltendem Recht unvereinbar.
Die Grünen-Fraktion hatte eine flächendeckende Videoüberwachung am Freitag strikt abgelehnt: „Dem Wettbewerb nach immer schärferen Maßnahmen, die die Freiheit einschränken, erteilen wir als Bürgerrechtspartei eine klare Absage“, heißt es in einem Beschluss.
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