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Völkerrecht spielt bei Flüchtlingskindern keine Rolle

Studie zeigt: Behandlung von minderjährigen Asylbewerbern entspricht weder dem Grundgesetz noch den UN-Kinderschutzkonventionen

BERLIN taz ■ Eigentlich ist es einfach: Wer sich einer UN-Konvention anschließt und sie ratifiziert, der sollte sie auch umsetzen. Was logisch klingt, bereitet der Bundesrepublik zumindest in Bezug auf die Kinderrechtskonventionen Schwierigkeiten. Die Vereinten Nationen verabschiedeten 1980 ihre Kinderrechtskonventionen, die die Bundesrepublik 1992 ratifizierte. Die Umsetzung lässt heute noch auf sich warten, wie der Jurist Erich Peter in seinem Buch „Das Recht der Flüchtlingskinder“ aufzeigt. Erstmals werden in dieser Studie detailliert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Defizite im Umgang mit Flüchtlingskindern in Deutschland beschrieben. Bei der gestrigen Vorstellung bedankte sich Walter Wilken vom Deutschen Kinderschutzbund: „Wir konnten bisher nur moralisch und deshalb sehr kurzatmig argumentieren. Deshalb freuen wir uns sehr über die wichtige und profunde Unterstützung durch diese Studie.“

Erstmals können Fachverbände und Organisationen hier belegen, dass der deutsche Umgang mit Flüchtlingskindern nicht nur die UN-Konventionen verletzt, sondern durch die Missachtung des verfassungsrechtlich geschützten Kindeswohls auch nicht dem Grundgesetz entspricht. Das trifft unter anderem bei der Einreise und der asylrechtlichen Behandlung zu, bei der Minderjährige ohne gesetzlichen Vertreter befragt werden. Ein sogenanntes Clearingverfahren, das unter anderem die psychische und gesundheitliche Verfassung des Flüchtlings feststellen soll, und für dessen Dauer zum Beispiel in England Abschiebeschutz gewährt wird, existiert nicht. Auch der Anspruch auf öffentliche Leistungen wie Jugendhilfeleistungen, Bildung und Ausbildung fehlt. Gleichzeitig dürfen jugendliche Asylbewerber aber bis zu neun Monaten in Abschiebehaft gehalten werden. „Es hat sich klar gezeigt, dass die Rechtsstellung der Kinder in Deutschland wesentlich von der Asyl- und Ausländergesetzgebung geprägt ist“, fasste Peter gestern zusammen. „Klar ist auch, dass der Minderjährigenschutz massiv zu Gunsten der Verfahrensbeschleunigung vernachlässigt wird.“

Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz befürchten die Kinderschutzorganisationen eher eine Verschlechterung der Kinderrechte, da das Zuzugsalter auf 14 Jahre begrenzt werden soll und auch die sogenannten „Vorbehaltsklauseln“ nicht abgeschafft werden. Denn trotz UN-Konventionen und dem Schutz aller Kinder im Grundgesetz, hatte sich die Bundesregierung bei der Ratifizierung vorbehalten, Flüchtlingskinder von den Kinderschutzbestimmungen auszuschließen und der nationalen Asylgesetzgebung zu unterwerfen. SUSANNE AMANN

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