■ Verwaltungsrichter geben Grünen recht: Info-Recht der Bürger in Umweltfragen gestärkt
Berlin (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat das Informationsrecht der Bürger in Umweltfragen gestärkt. Der Staat muß seine Akten über die finanzielle Förderung von umweltverbessernden Produktionsverfahren offenlegen, entschieden die obersten Verwaltungsrichter in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Das Recht der Bürger auf einen freien Zugang zu Umweltinformationen beschränke sich nicht auf Erkenntnisse der Behörden über den Zustand der Umwelt. Auch staatliche Umweltsubventionen bezweckten eine Verbesserung der Umwelt. Das Gericht gab einer Klage von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Bezirksregierung von Hannover statt und hob Urteile der Vorinstanzen auf. Konkret ging es um Einblick in Akten über den Zuschuß für ein Unternehmen, das eine Anlage zur Verwertung von halogenhaltigen organischen Produktionsabfällen betreiben will. Der Ortsverband Seelze der Partei darf nun Einblick in die Akten nehmen. (Az.: BVerwG 7 C 21.98)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen