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■ Verwaltungsrichter geben Grünen rechtInfo-Recht der Bürger in Umweltfragen gestärkt

Berlin (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat das Informationsrecht der Bürger in Umweltfragen gestärkt. Der Staat muß seine Akten über die finanzielle Förderung von umweltverbessernden Produktionsverfahren offenlegen, entschieden die obersten Verwaltungsrichter in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Das Recht der Bürger auf einen freien Zugang zu Umweltinformationen beschränke sich nicht auf Erkenntnisse der Behörden über den Zustand der Umwelt. Auch staatliche Umweltsubventionen bezweckten eine Verbesserung der Umwelt. Das Gericht gab einer Klage von Bündnis 90/Die Grünen gegen die Bezirksregierung von Hannover statt und hob Urteile der Vorinstanzen auf. Konkret ging es um Einblick in Akten über den Zuschuß für ein Unternehmen, das eine Anlage zur Verwertung von halogenhaltigen organischen Produktionsabfällen betreiben will. Der Ortsverband Seelze der Partei darf nun Einblick in die Akten nehmen. (Az.: BVerwG 7 C 21.98)

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