Verurteilter Steuersünder: Uli Hoeneß kommt vorzeitig raus
Wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe war Uli Hoeneß zu 42 Monaten Haft verurteilt worden. Nach 21 kann er das Gefängnis als freier Mann verlassen.
dpa | Der ehemalige FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß wird vorzeitig aus der Haft entlassen. Die restliche Strafe werde zum 29. Februar 2016 zur Bewährung ausgesetzt, entschied die zuständige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg am Montag.
Bei der Entscheidung seien unter anderem die Persönlichkeit von Hoeneß, sein Vorleben, die Umstände der Tat und das Verhalten des 64-Jährigen in der Haftzeit gewürdigt worden, sagte Gerichtssprecher Claus Pätzel. Die Kammer habe betont, „dass der Verurteilte trotz seiner Position stets bereit gewesen sei, sich in die Gefangenengemeinschaft zu integrieren“. Bei seinen zahlreichen Ausgängen sei es zu keinen Beanstandungen gekommen.
Hoeneß war in München wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte seine Strafe am 2. Juni 2014 angetreten. Den Schaden habe der ehemalige FC-Bayern-Chef durch Zahlungen in Höhe von mindestens 43 Millionen Euro wieder gutgemacht, sagte Pätzel. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Zunächst hatte die Sport Bild über die Entscheidung des Gerichts berichtet.
Allerdings könnte die Staatsanwaltschaft gegen die vorzeitige Freilassung binnen einer Woche Beschwerde einlegen. „Wir prüfen das zur Zeit“, sagte Florian Gliwitzky von der Staatsanwalt München II. Ob sich die Anklagebehörde in dem bisherigen Verfahren für oder gegen eine Halbstrafe für Hoeneß ausgesprochen hat, ist nicht bekannt. Es handele sich um ein nicht-öffentliches Verfahren, betonte Gliwitzky. Deswegen würden keine diesbezüglichen Angaben gemacht.
Hoeneß war zuletzt Freigänger
Hoeneß ist bereits seit einem Jahr Freigänger und arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des deutschen Fußball-Rekordmeisters. Die Wochenenden kann er meist in seinem Haus am Tegernsee verbringen.
Im Herbst hatte der Anwalt von Hoeneß mitgeteilt, dass ein sogenannter Halbstrafantrag gestellt worden sei. Üblicherweise werden Haftstrafen erst nach zwei Drittel der Zeit zur Bewährung ausgesetzt, der Paragraf 57 des Strafgesetzbuches ermöglicht aber in Ausnahmefällen auch die Aussetzung der Strafe nach der Hälfte. Der 64-Jährige kommt nun in den Genuss dieser Regelung.
Der Antrag wurde von der Ersten auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Augsburger Landgerichts in Landsberg am Lech bearbeitet. In der Landsberger Justizvollzugsanstalt hatte Hoeneß zunächst seine Strafe abgesessen, später wurde er in ein Freigängerhaus des Gefängnisses verlegt.
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