Vertrauter von Kenias Präsident: Keine Anklage in Den Haag
Der Weltstrafgerichtshof hat die Anklage gegen einen Vertrauten vom kenianischen Präsidenten Kenyatta fallengelassen. Auswirkungen auf Kenyattas Prozess hat das nicht.
DEN HAAG afp | Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat die Anklage gegen den Kenianer Francis Muthaura wegen der blutigen Unruhen nach den Wahlen im Jahr 2007 zurückgezogen. „Unserem Eindruck nach gibt es keine ausreichenden Chancen auf eine Verurteilung in einem Prozess“, sagte Chefanklägerin Fatou Bensouda am Montag in Den Haag.
Muthaura war vom IStGH gemeinsam mit dem Gewinner der jüngsten kenianischen Präsidentschaftswahl, Uhuru Kenyatta, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt worden.
Nach Bensoudas Angaben gibt es jedoch nicht genügend Beweise gegen Muthaura. „Die Zeugen, die Beweise vorgetragen haben, wurden getötet oder sind gestorben, und andere weigern sich, mit dem Ankläger zu sprechen“, sagte sie.
Dem 66-jährigen Muthaura, einem früheren Spitzenbeamten, war unter anderem vorgeworfen worden, er habe der Polizei nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2007 das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten erlaubt. Außerdem soll er an Treffen teilgenommen haben, bei denen gewaltsame Angriffe geplant wurden.
Mehr als 1.100 Menschen getötet
Muthaura steht ebenso wie Kenyatta dem bisherigen kenianischen Präsidenten Mwai Kibaki nahe, der im Dezember 2007 Staatschef wurde. Bei der auch ethnisch motivierten Gewalt nach der Präsidentschaftswahl wurden mehr als 1.100 Menschen getötet und Hunderttausende in die Flucht getrieben.
Die Chefanklägerin erklärte, die Entscheidung im Fall Muthaura habe keine Auswirkungen auf die Anklagen gegen Kenyatta und weitere Kenianer. Auch die politischen Ereignisse in Kenia hätten keinen Einfluss auf ihr Vorgehen, sagte Bensouda. Zu den Angeklagten gehört auch William Ruto, der als Kandidat für das Vizepräsidentenamt unter Kenyatta zur Wahl angetreten war.
Die Bundesregierung äußerte am Montag die Erwartung, dass Kenia weiterhin mit dem IStGH zusammenarbeiten werde. Das Land müsse seinen Verpflichtungen gegenüber dem Strafgerichtshof nachkommen, sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Andreas Peschke, in Berlin.
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