Vertiefung der Elbe: Ab nach Helgoland!
Darf die Elbe zwischen Nordsee und Hamburger Hafen ausgebaggert werden? Ja, sagt die Wirtschaft. Bloß nicht, finden Umweltschützer. Wer bekommt Recht?
HAMBURG taz | Es geht um „eine Schicksalsfrage“ – so sehen es Befürworter und auch die Gegner der Elbvertiefung. Ab Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber, ob die Ausbaggerung der Unterelbe zwischen dem Hamburger Hafen und der Nordsee gegen europäische Naturschutzrechte verstößt.
Sollte das mindestens 600 Millionen Euro teure Vorhaben untersagt werden, „gerät der Wirtschaftsstandort Hamburg in Gefahr“, fürchtet Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos).
Würde es genehmigt, „droht das gesamte Ökosystem des Flusses zu kippen“, warnt der Hamburger Geschäftsführer der Umweltorganisation BUND, Manfred Braasch.
Hamburg ist der größte Hafen Deutschlands und der zweitgrößte in Europa. Im Jahr 2012 sorgte er für eine Wertschöpfung von knapp 20 Milliarden Euro und mit 790 Millionen Euro für mehr als ein Zehntel der Hamburger Steuereinnahmen; etwa 150.000 Arbeitsplätze sind dort direkt und indirekt vom Hafen abhängig. Aus Sicht der Wirtschaftsverbände ist der Hafen der Ast, auf dem Hamburg sitzt.
Zugleich ist die Unterelbregion großflächig nach deutschen und europäischen Naturschutzrechten geschützt. Nach den EU-Richtlinien sind weite Teile des Flusses, der Sandbänke, Ufer und Flachwasserzonen geschützt, um seltene oder auch endemische, also weltweit nur an der Unterelbe lebende Tiere und Pflanzen zu erhalten.
Einen Meter tiefer und ordentlich breiter
Die Planungen des Bundes und der Stadt Hamburg sehen vor, auf 130 Kilometer Länge die Fahrrinne um durchschnittlich einen Meter zu vertiefen und an mehreren Passagen auch zu verbreitern. Dadurch sollen künftige Mega-Containerfrachter mit einem Tiefgang von 13,5 Metern den Hafen jederzeit anlaufen können, bei Hochwasser auch bis 14,5 Meter Tiefgang. Die Baggermenge von 40 Millionen Kubikmetern Schlick – das entspricht 2,5 Millionen Lkw-Ladungen – soll bei Helgoland in die Nordsee gekippt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für das umfangreiche Verfahren mit einer Vielzahl wasser- und naturschutzrechtlicher Fragen zuständig. Allein der Planfeststellungsbeschluss für das Projekt, den die Umweltverbände BUND und Naturschutzbund (Nabu) anfechten, umfasst rund 2.600 Seiten. Der zuständige Senat hat bis zum 24. Juli sechs Tage für die mündliche Verhandlung anberaumt. Wann das Urteil gesprochen wird, ist unklar, wie es ausfallen wird, erst recht.
Hoffnung ziehen die klagenden Umweltverbände daraus, dass die Leipziger Richter im Oktober 2012 ihrem Eilantrag auf einen Baustopp entsprachen und die Baggerarbeiten vorläufig stoppten. Es sei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Erreichbarkeit des Hafens und dem Schutz von Flora und Fauna abzuwägen, erklärte das Gericht. Viele Fragen könnten aber erst im Hauptverfahren verlässlich geklärt werden. Deshalb müsse mit einem vorläufigen Baustopp verhindert werden, dass Eingriffe in die Natur erfolgten, die später nicht ohne weiteres wieder umkehrbar seien.
„Wir haben nichts gegen die Hafenwirtschaft, aber wir kämpfen für den sehr wertvollen Lebensraum Unterelbe“, erklärt Kläger Braasch unmittelbar vor der Verhandlung: „Wir gehen davon aus, dass diese Elbvertiefung ökologisch nicht mehr vertretbar ist.“
Er gehe davon aus, dass die Elbvertiefung ökonomisch notwendig und ökologisch unschädlich sei, sagt hingegen Wirtschaftssenator Horch: „Ich bin davon überzeugt, dass unsere Planung rechtlich und ökologisch exzellent ist.“
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