Verstöße gegen Mehrwegpflicht: Unverschämter Müll
Lebensmittelgeschäfte müssen Mehrweggeschirr anbieten. Halten sich die großen Ketten daran? Die Deutsche Umwelthilfe hat das geprüft.
„Es ist erschreckend, wie unverschämt sich diese großen Unternehmen über Gesetze zum Schutz von Umwelt, Klima, Verbraucherinnen und Verbrauchern hinwegsetzen“, sagte Barbara Metz, die Bundesgeschäftsführerin der DUH, am Donnerstag in Berlin.
Die insgesamt 35 Tests seien bewusst nicht in kleinen Cafés privater Betreiber:innen durchgeführt worden, so Metz. „Es geht um große Namen, deren Rechtsabteilungen genau wissen, welche gesetzlichen Pflichten sie zu erfüllen haben.“
Der klageberechtigte Verbraucherschutzverband hat nun juristische Verfahren eingeleitet. In einem solchen Verfahren werden die Verstöße gegen die Mehrwegpflicht in der Regel gerichtlich festgestellt und die Unternehmen aufgefordert, die Verstöße nicht zu wiederholen, wie ein DUH-Sprecher erklärte. Wenn die Betriebe auch danach ihrer Pflicht nicht nachkämen, drohten höhere Strafen.
Bundesländer sollen Betriebe kontrollieren
Die Mehrwegangebotspflicht ist seit Januar 2023 im Verpackungsgesetz festgeschrieben: Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Trinken zum Mitnehmen verkaufen, dürfen zwar weiterhin Einwegverpackungen anbieten. Es muss jedoch eine Mehrwegvariante geben, die nicht mehr kosten darf als das Einwegbehältnis. Gastronomiebetriebe können die Mehrweglösungen gegen ein Pfand ausgeben.
Laut Metz hatten die Geschäfte mehr als ein Jahr Zeit, sich auf die neue gesetzliche Regelung vorzubereiten – es könne also nicht von Versehen die Rede sein. Die Geschäftsführerin sieht aber auch die Bundesländer in der Verantwortung, die sich bisher zu wenig um die Kontrolle der Mehrwegpflicht gekümmert hätten. Zudem müsse die Regelung erweitert werden – zum Beispiel mit Extrakosten für Einweggeschirr.
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