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Verschärfung der ErsatzfreiheitsstrafeGefangene müssen länger schuften

Der Bund hat Ersatzfreiheitsstrafen erst kürzlich halbiert. Nun reagiert der Berliner Senat mit einer Verschärfung der Regeln für gemeinnützige Arbeit.

JVA Tegel in Berlin: Zum Teil landen Menschen wochenlang hinter hohen Mauern, weil sie wenige hundert Euro nicht zahlen können Foto: Paul Zinken/dpa

Berlin taz | Es trifft vor allem arme, erkrankte, obdachlose Menschen: Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, landet im Knast. Zwar wurde erst Anfang Februar mit einer bundesweiten Reform die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafen halbiert. Doch der schwarz-rote Senat hat am Dienstag beschlossen, die Regeln an anderer Stelle wieder zu verschärfen. Nach den Plänen von Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos, für CDU) müssen Verurteilte künftig mehr gemeinnützige Arbeit leisten, um ihre Zeit im Gefängnis zu verkürzen.

Grundsätzlich richtet sich die Dauer einer Ersatzfreiheitsstrafe nach der Anzahl der Tagessätze, zu denen Betroffene verurteilt werden. Bis Januar galt: pro Tagessatz ein Tag in Haft. Seit Februar ist es nur noch die Hälfte. Betroffene können die Zeit im Knast weiter verkürzen, indem sie arbeiten – etwa durch Gärtnern oder Reinigungs- und Hausmeisterdienste.

Vier Stunden solcher Arbeit entsprachen in Berlin bislang einem Hafttag. Erst 2021 hatte sich die damals rot-rot-grüne Koalition auf diese Stundenzahl geeinigt, weil die Betroffenen wegen psychischer oder Suchterkrankungen oft nicht in der Lage sind, länger zu arbeiten. Diese Erleichterung will die Justizsenatorin nun kassieren und die Stunden wieder auf sechs erhöhen.

Linke und Grüne im Abgeordnetenhaus sind entsetzt. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Sebastian Schlüsselburg, warf Badenberg am Dienstag „Ignoranz und Voreingenommenheit“ vor. Er befürchtet, dass mehr Menschen das Programm „Arbeit statt Strafe“ abbrechen könnten und sich so deren Haftdauer erhöht.

„Diese Menschen brauchen soziale Hilfe“

Petra Vandrey, Rechtsexpertin der Grünen-Fraktion, erinnerte an die „multiplen Problemlagen“ der Betroffenen, die ihre Strafe nicht bezahlen können: „Diese Menschen brauchen soziale Hilfe und keine Gefängnisstrafen. Schon gar nicht brauchen sie eine Disziplinierung durch erhöhte Arbeitszeiten.“

Die Justizverwaltung erklärte, sowohl die Verkürzung der Stundenzahl als auch die Halbierung der Haftzeiten hätten das Ziel, den Justizvollzug zu entlasten. Durch beide Maßnahmen zusammen käme es zu einer „doppelten Begünstigung der Verurteilten“. Das müsse „im Hinblick auf die materielle Gerechtigkeit“ vermieden werden. Eine „unnötige Belastung des Vollzuges und des Haushaltes“ sehe man nicht.

Dabei übersteigen die Haftkosten die verhängten Geldstrafen bei weitem: Im Jahr 2022 kostete ein Tag im Berliner Knast den Staat im Schnitt 230 Euro. Gleichzeitig beträgt eine übliche Strafe für wiederholtes Fahren ohne Fahrschein 30 Tagessätze à 15 Euro – also 450 Euro, die Betroffene durch 15 teure Tage im Gefängnis absitzen müssen. In Berlin befanden sich Mitte Februar 348 Menschen zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis, viele davon wegen Schwarzfahrens.

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3 Kommentare

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  • Mei, wenn jemand verurteilt wird, hat er was angestellt. Und dann muss man zahlen oder eben die Strafe absitzen mit der Chance, die Strafe zu verkürzen, wenn man arbeitet. Das Argument mit der "sozialen Hilfe" verstehe ich nicht. Strafvollzug schließt soziale Hilfe nicht aus. Das sind keine Gegensätze und kann man nicht aufrechnen. Das sind Täter, keine Opfer. Sonst wären sie nicht verurteilt worden.

  • In allen Bereichen ist wahrzunehmen: Der Wind hat auf schwarz-rot gedreht.

  • Hat wer was anderes von der CDU bzw deren "Parteilosen" erwartet?