Verschärftes Strafrecht in Ungarn: Zum Schutz der heiligen Stephanskrone
Ungarn hat ein neues Strafgesetzbuch. Darin finden sich Strafverschärfungen, großzügigere Notwehrregelungen und viel Nationalismus.
WIEN taz | „Lebenslänglich“ wird in Ungarn nicht mehr 20, sondern 25 Jahre heißen, wenn das neue Gesetzespaket in einem Jahr in Kraft tritt. Diese Verschärfung steht in Einklang mit der allgemeinen Tendenz des Gesetzbuchs, kriminelle Handlungen härter zu bestrafen.
Bei „besonders schwerer Schuld“ und Wiederholungsgefahr kann das Gericht sogar eine „Freilassung erst nach 40 Jahren“ verfügen, ohne ein psychologisches Gutachten einzufordern. Für den Fall, dass der Europäische Gerichtshof solche Urteile beanstandet, wurde vorsorglich der Passus eingefügt: „… sogar wenn das Verfassungsgericht oder internationale Gerichte die lebenslange Verwahrung untersagen“.
Die regierende rechtsnationale Fidesz konnte die Opposition nicht von ihrem Werk überzeugen. Als bedenklich wurde vor allem auch die neue Regelung für Notwehr eingestuft. Danach gilt selbst die Tötung eines Eindringlings als legitim, wenn dieser bei Nacht in Haus oder Garten überrascht wird. Kritiker meinen, diese Bestimmung richte sich vor allem gegen Angehörige der Roma-Minderheit, die oft pauschal als „Hühnerdiebe“ abqualifiziert werden.
Während in Westeuropa der Trend in Richtung Entkriminalisierung kleiner Drogenvergehen geht, werden in Ungarn Besitz und Weitergabe selbst kleiner Mengen Cannabis mit Gefängnis bedroht. Wer mit einem Joint erwischt wird und diesen vielleicht in der Runde kreisen lässt (Weitergabe!), dem drohen mehrjährige Haftstrafen.
Erfahrungsgemäß sind Richter in Bezirken, wo die rechtsextreme Partei Jobbik dominiert, besonders streng. Die neue Prozessordnung macht es möglich, dass Verfahren ohne Begründung einem beliebigen Gericht zugewiesen werden.
Besonderen Schutz wird künftig die mittelalterliche Krone des Heiligen Stephan genießen, der die Ungarn zum Christentum bekehrte. Die Krone des Nationalheiligen wurde von Ministerpräsident Viktor Orbán vom Museum ins Parlament geholt. Auf „Beleidigung der Heiligen Krone“, etwa durch Witze oder Karikaturen, steht künftig bis zu einem Jahr Haft.
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