: „Versagen im Verkehr“
■ Geldstrafe für unachtsamen Zugabfertiger
„Die Entgleisung des ICE hat gezeigt, was passieren kann bei menschlichem oder technischem Versagen im Verkehr.“ Der von Richter Holger Randel gewählte Vergleich scheint hochgegriffen. Durch die Unachtsamkeit von Gerd H. kam kein Mensch zu Tode. In der Sache trifft er dennoch: „500.000 Fahrgäste am Tag sind auf das gewissenhafte Verhalten der Zugabfertiger angewiesen“, mahnte Randel und verhängte eine Geldstrafe von rund 1500 Mark.
Die muß der S-Bahnangestellte bezahlen, weil er im Mai vorigen Jahres das Abfahrsignal für eine S-Bahn auf dem Bahnhof Dammtor gegeben hatte, obwohl ein Kinderwagen noch in der Tür feststeckte. Die Bahn war angefahren, nach einigen Metern aber vom Zugführer angehalten worden. Dem Mädchen im Kinderwagen war nichts passiert, dessen Mutter aber hatte einen Schock erlitten (taz berichtete).
Gerd H. saß damals in der „Zentralen Zugabfertigung“ in Altona. Von dort aus beobachtete er die Züge auf mehreren Bahnhöfen. Vier Monitore beleuchten die Bahnsteige von allen Seiten. „Ich konnte den Kinderwagen nicht sehen“, behauptete Gerd H. dennoch. Die Monitore seien zu klein, der Bahnsteig zu voll und unübersichtlich gewesen. „Dann hätten sie nicht auf den Abfertigungsknopf drücken dürfen“, befand Richter Randel, der die „Zentrale Zugabfertigung“ besichtigt hatte. „Es war zu sehen, daß die Tür noch nicht geschlossen war“, so sein Ergebnis.
Obgleich niemand nachhaltig zu Schaden gekommen war, hatte der Staatsanwalt sich geweigert, das Strafverfahren einzustellen: „Gerd H. hat nicht böswillig gehandelt, aber extrem gefährlich“. ee
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