Verpackungen und Werbelügen: Klarheit und Wahrheit im Tee
Was drauf steht, muss auch drin sein. Die Lebensmittelindustrie darf Verbraucher nicht länger in die Irre führen.
A us pädagogischer Sicht kann man diese Entscheidung durchaus bedauern: Der Europäische Gerichtshof verpflichtet die Lebensmittelkonzerne zu etwas mehr Klarheit und Wahrheit bei der Anpreisung ihrer Produkte.
Damit nimmt das Gericht im konkreten Fall ambitionierten Eltern die Möglichkeit, ihren Kindern wichtige Geheimnisse der Marktwirtschaft schon am Frühstückstisch näherzubringen: dass nur das Kleingedruckte zählt, dass Werbung Lüge ist, dass Firmen Profit um fast jeden Preis machen, dass Kinder gut lesen und rechnen lernen sollten – um das Ganze zu durchschauen.
Geradezu köstlich ist der konkrete Fall des Kinder-Früchtetees. Bilder und Text auf der Verpackung suggerieren, dass er Himbeeren und Vanille enthält. Aber „Himbeer-Vanille-Geschmack“ bedeutet eben nicht, dass auch Himbeeren und Vanille drin sind, wie in der kleingedruckten Zutatenliste zugegeben wird, die glücklicherweise gesetzlich vorgegeben ist. Sondern Aromen, die aus Holzspänen gewonnen werden.
Am Frühstückstisch könnte nun die Frage auftauchen: Wie genau und warum macht die Firma das? Und es könnte eine Reihe naturwissenschaftlicher und ökonomischer Antworten geben. Anschließend würde anhand von Zutatenlisten gezeigt werden, dass manche Frühstücksflocken mehr Zucker enthalten als Kekse und dass Nuss-Nougat-Cremes kaum aus Nüssen, sondern eher aus Fett und Zucker bestehen – wie Schokolade.
Verständlicherweise haben aber nicht alle Eltern ständig Zeit, Lust und Wissen, die Klugscheißer am Frühstückstisch zu spielen. Und deshalb ist der Gerichtsentscheid selbstverständlich zu begrüßen, stärkt er doch den Grundsatz: Was draufsteht, muss auch drin sein. Genug Anlässe, Werbelügen zu entlarven, wird es leider auch in Zukunft geben.
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