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Vermieter köpft den Wasserhahn

Streit um eine unerwünschte Badewanne: Eimsbüttler Hausbesitzer läßt einer Mutter und ihrem Kind die Wasserleitung kappen  ■ Von Marco Carini

Täglich besucht Reinhild Pohl ihre Nachbarin, um sich mehrere Eimer Wasser abzufüllen, die sie anschließend in ihre Wohnung schleppt. Tochter Janina nutzt die Stippvisite, um mal wieder zu duschen. Seit über zwei Wochen sitzen die beiden in ihrer Wohnung im Hellkamp 3 (Eimsbüttel) auf dem Trockenen. Weil sich die Krankenschwester geweigert hatte, Handwerker in die Wohnung zu lassen, drehte Vermieter Kuno Hofmann ihr erst den Hahn zu und ließ dann gar die Wasserzufuhr abmontieren.

Der Grund für den Vermieterterror: Hofmann, ein angesehener Wirtschaftsprüfer, wollte in der Abstellkammer der Drei-Zimmer-Wohnung partout eine Badewanne einbauen lassen, doch Reinhild Pohl wehrt sich dagegen – ihr reicht die Dusche im Bad. „Jetzt sind wir vor vollendete Fakten gestellt worden“, klagt die 42jährige.

Zwar erwirkte Reinhild Pohl Anfang Dezember vor Gericht eine einstweilige Verfügung, die Hofmann unter Androhung einer Ordnungshaft von sechs Monaten dazu verpflichtete, das Wasser wieder anzustellen, doch der Beschluß kam zu spät. Wenige Stunden zuvor hatte Hofmann die Wasserrohre abgebaut – Reparatur unmöglich.

Will Reinhild Pohl wieder ans Netz, muß sie sich quer durch ihre Wohnung Wasserrohre legen lassen. Denn neue Leitungen, die aber nur zur Abstellkammer führen, wo Hofmann das neue Bad installieren wollte, wurden bereits im Frühjahr verlegt.

Seine Begründung für die schikanösen „Wasserspiele“: Der Fußboden unter dem jetzigen Bad sei total durchgefeuchtet und müsse umgehend aufgerissen und saniert werden. Anfang November erteilte Hofmann deshalb Reinhild und Janina Pohl gar ein schriftliches „Verbot, Duschbad und WC zu benutzen“, weil er befürchtete, daß beide sonst durch den aufgeweichten Fußboden durchbrechen könnten.

Das Hamburger Amtsgericht hingegen erkannte Mitte vergangener Woche keine Eilbedürftigkeit der Fußbodensanierung. Die Entscheidung über eine von Hofmann beantragte einstweilige Verfügung, die angeblich maroden Bodenbalken sofort auszuwechseln, wurde vertagt. Am Mittwoch wird das Gericht nun den Streit um das kühle Naß endgültig entscheiden.

Einen „Erfolg“ aber hat Hofmann schon erzielt: Reinhild Pohl erlitt vorige Woche einen Kreislaufzusammenbruch. Nun will die Krankenschwester gemeinsam mit ihrer Tochter in eine neue Bleibe ziehen – vorausgesetzt Hofmann bietet ihr eine saftige Abfindung. Wenn die die 42jährige auszieht, stehen bereits sieben der zehn Wohnungen des Altbaus, den Hofmann von dem Scientologen Götz Brase erwarb, leer – manche schon seit 1989. Obwohl die bezirkliche Wohnungspflege seit Jahren informiert ist, schritt sie bislang nicht ein.

Eine weitere Merkwürdigkeit: Die Grundbuchakte „Hellkamp 3“ liegt zur Zeit beim Bundesgerichtshof. Albrecht Felgenträger, Anwalt der entnervten Mieterin: „Da geht sie nur hin, wenn der Besitzer in ein Verfahren verwickelt ist, wo es um erhebliche Beträge geht.“

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