Verhandlungen in Karlsruhe: Im Eilverfahren gegen Ceta
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über mehrere Anträge gegen das EU-Handelsabkommen mit Kanada. Die Kläger wollen das Inkrafttreten verhindern.
dpa | Im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht versuchen die Gegner von Ceta am Mittwoch, das Freihandelsabkommen der EU mit Kanada auf den letzten Metern aufzuhalten. Die Kläger wollen erreichen, dass die Karlsruher Richter die Bundesregierung verpflichten, bei den entscheidenden Abstimmungen im EU-Ministerrat am 18. Oktober mit Nein zu stimmen. Andernfalls würde das Abkommen Ende des Monats unterzeichnet werden und nach Zustimmung des EU-Parlaments bereits in weiten Teilen in Kraft treten.
Nach Auffassung der Kläger werden so Fakten geschaffen, noch bevor der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten Ceta zugestimmt haben. „Die Bundesregierung und die EU haben sich von Anfang an auf die Fahnen geschrieben, dieses Abkommen durchzusetzen – auch gegen den Willen der Bürger. Und das wird jetzt durchgezogen“, sagte Linksfraktionsvize Klaus Ernst der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. Die Linke-Abgeordneten im Bundestag wehren sich dagegen mit einer Verfassungsbeschwerde und einer Organklage.
Für die Bundesregierung will Wirtschaftsminister und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) das Ceta-Abkommen in der kurzfristig anberaumten Verhandlung verteidigen. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle will direkt nach der Verhandlung über die Eilanträge beraten und am Donnerstag um 10.00 Uhr sein Urteil verkünden.
Dabei klären die Verfassungsrichter zunächst nur, ob durch die vorläufige Anwendung von Ceta nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden. Im Einzelnen wird über die insgesamt fünf Klagen erst später verhandelt – es sei denn, das Gericht erklärt sie direkt für unzulässig oder offensichtlich unbegründet. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)
Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat mit den Vereinen Campact und Mehr Demokratie mehr als 125.000 Mitkläger mobilisiert. Noch nie haben so viele Bürger gemeinsam in Karlsruhe geklagt. „Durch die vorläufige Anwendung werden endgültige Fakten geschaffen“, sagte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode der dpa. So würden etwa Entscheidungsbefugnisse auf nur unzureichend legitimierte Ausschüsse übertragen, deren Beschlüsse nicht rückgängig zu machen seien.
Die Ceta-Gegner sehen auch den Umwelt- und Verbraucherschutz in der EU in Gefahr. Die Bundesregierung erhofft sich von dem Handelsraum fast ohne Zölle wirtschaftliche Impulse und neue Absatzmärkte.
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