Vergleich von Abtreibungen mit Holocaust: Schmähungen untersagt
Vor dem Hamburger Landgericht hat die Ärztin Kristina Hänel einen „Abtreibungsgegner“ verklagt – der hatte sie mit KZ-Wachmannschaften verglichen.
Dabei begann die Verhandlung mit Verspätung. Weder Annen noch sein Anwalt Tomislav Cunovic, der in Frankfurt ultra-katholische Mahnwachen von Abtreibungsgegner*innen organisierte, waren anwesend noch telefonisch oder per Videoanruf zu erreichen. Die Verhandlung fand dann ohne sie statt.
Konkret wegen zweier Textpassagen sowie zweier Bilder hatte Hänel wegen Verleumdung und auf Unterlassung geklagt. Darin bezeichnete Annen die Medizinerin als „Entartete“. Auf den Bildern, die Wachmannschaften eines Konzentrationslagers zeigen, stellte er die Medizinerin auf eine Ebene mit diesen. Das Gericht gab Hänel in diesen Fällen recht.
Skeptisch zeigte sich die Vorsitzende Richterin hingegen zu einer Passage, in der Annen Hänel vorwarf, sie habe „Blut an den Händen“ kleben und dies sei „menschenverachtend“. Nach Ansicht des Gerichts sind diese Aussagen durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Hänel und ihr Anwalt zogen diesen Punkt anschließend aus der Klage zurück.
Kristina Hänel
Während der Verhandlung schilderte Hänel ihre Angst vor den Folgen derartiger Schmähungen. „Ich möchte nicht, dass jemand aus diesen Worten Taten folgen lässt – ich möchte nicht eines Tages erschossen werden“, sagte Hänel.
Formal wird das Urteil am Montag gesprochen. Hänel zeigte sich zufrieden. „Wir dürfen diesen Vergleich zwischen dem Holocaust und Schwangerschaftsabbrüchen niemals zulassen“, sagte die Ärztin.
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