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Höcke wegen verbotenem SA-Spruch vor Amtsgericht Merseburg

Das Strafverfahren gegen den Kopf des völkisch-nationalistischen Flügels der AfD, Björn Höcke, wegen der verbotenen SA-Losung „Alles für Deutschland“ ist eröffnet: Am Mittwoch hat das Landgericht Halle bekannt gegeben, dass es die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle von Mitte Mai zugelassen hat. Dem Rechtsextremisten aus Thüringen droht nun eine Verurteilung vor dem Amtsgericht Merseburg. Angeklagt wird Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Höcke wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass „er gewusst habe, dass es sich bei dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der ­NSDAP handelt“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt. Höcke verwendete die Losung im Mai 2021 bei einer Wahlkampfrede im sachsen-anhaltischen Merse­burg.

Höcke bestreitet die Strafbarkeit, eine Berufung auf Nichtwissen dürfte aber schwer werden. Er ist Geschichtslehrer und kokettiert immer wieder mit NS-Rhetorik. Die Anklage ist unterdessen nicht das einzige Verfahren gegen Höcke: Auch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ermittelt wegen Volksverhetzung nach rassistischen Postings. Gareth Joswig

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