Verfassungsrechtler über Polen: „Das hat Revolutionscharakter“
Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Jerzy Stępień warnt vor der Regierung. Die blockiert seit Wochen die Arbeit des polnischen Verfassungsgerichts.
taz: Herr Stępień, im Wahlkampf hatte die regierende Partei Recht und Gerechtigkeit einen „guten Wandel“ versprochen …
Jerzy Stępień: Im Gegenteil, wir haben es mit einem schlechten Wandel zu tun, mit dem Versuch eines Putsches von oben. Revolutionen beginnen fast immer im Parlament, so auch jetzt hier.
Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, sprach vom „Charakter eines Staatsstreichs“ und musste dafür viel Kritik einstecken. Aber er hatte wohl recht damit.
Ja, absolut. Ich selbst spreche ebenfalls von einem Staatsstreich. Staatspräsident Andrzej Duda gab schon durch die Begnadigung seines Regierungskollegen Mariusz Kamiński das Signal, dass die PiS-Politiker sich nicht groß an das Recht halten werden. Denn Kamiński war zwar wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden, doch konnte Duda ihn nach geltendem Recht nicht begnadigen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war. Einen solchen Fall hat es in der Geschichte noch nicht gegeben. Symptomatisch sind aber die Attacken auf das Verfassungsgericht und die Ankündigung eines „guten Wandels“ auch im Gerichtswesen. Das hat Revolutionscharakter. Polen soll ein anderer Staat werden.
Was strebt die neue Regierung unter Beata Szydł o an?
Es geht um die totale Unterordnung des Staates unter die Fuchtel eines einzigen Mannes, des Vorsitzenden der PiS – Jarosław Kaczyński. Er ist es, der allen die Regieanweisung gibt.
Gab es in den Jahren 2006 bis 2008, als Sie selbst Präsident des Verfassungsgerichts waren, ähnliche Attacken auf Polens Demokratie?
Die PiS hatte damals keine absolute Mehrheit im Parlament, konnte also das Verfassungsgericht nicht angreifen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Jarosław Kaczyński ein Politiker ist, der völlig unfähig zu jeden Kompromiss ist. Er war nicht einmal in der Lage, sich mit den eigenen Koalitionären ins Benehmen zu setzen.
69, ist Jurist, Politiker und Hochschullehrer. Von 2006 bis 2008 war er Präsident des polnischen Verfassungsgerichts. Seit 2009 lehrt er als Direktor des Instituts für Zivilgesellschaft und Sozialpolitik an der Lazarski-Universität in Warschau.
In dieser Zeit hat das Verfassungsgericht das sogenannte Durchleuchtungsgesetz kassiert, mit dem ein großer Teil der polnischen Bevölkerung auf Kontakte mit dem ehemaligen kommunistischen Staatssicherheitsdienst überprüft werden sollte. Wurde noch ein PiS-Gesetz für verfassungswidrig erklärt?
Die Stasi-Überprüfung war der Hauptkonflikt, dann ging es aber auch um die sogenannte Bankenkommission, die die Tätigkeit der Nationalbank und insbesondere ihres Direktors Leszek Balcerowicz untersuchen sollte. Wir haben damals das Gesetz als einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Nationalbank gewertet und für verfassungswidrig erklärt. Das war der zweite große Konflikt mit der PiS.
Was für Erfahrungen machten Sie mit der nachfolgenden Koalition aus PO und PSL?
Auch da mussten wir einige Gesetze für verfassungswidrig erklären. Aber außer der PiS hat niemals eine Partei die Urteile des Verfassungsgerichts infrage gestellt. Keine Regierung und kein Parlament ist begeistert, wenn ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt wird, aber das Gericht genoss allgemein Respekt. Das ist nun anders. Wir Verfassungsrichter waren auf Angriffe vorbereitet, denn Jarosław Kaczyński hatte in der Vergangenheit mehrfach das Gericht scharf kritisiert. Aber niemand hat damit gerechnet, dass er versuchen würde, es völlig auszuhebeln.
Was wäre eine Verfassung ohne Verfassungsgericht?
Das wäre so wie ein Strafgesetzbuch ohne Staatsanwälte und Richter. Ohne Verfassungshüter ist eine Verfassung lediglich eine Sammlung frommer Wünsche, wie es der Verfassungsrechtler Hans Kelsen einmal sagte.
Will die PiS verfassungswidrige Gesetze verabschieden?
Wir haben es mit einer ungewöhnlich gefährlichen Situation zu tun. Sicher wird auch diese Regierung einmal abtreten, aber vorher kann sie tiefgreifenden Schaden im polnischen Staat anrichten. Es ist nicht vorherzusehen, in welchem Zustand Polens Demokratie in einigen Jahren sein wird. Eine Phase des permanenten Chaos wie jetzt führt zum Wunsch der Gesellschaft nach einem starken Mann – einem „Führer“, der wieder für Ordnung und Sicherheit sorgt. Wir kennen das aus der Geschichte.
Versteht die Mehrheit der Polen, was da vor sich geht?
Ja, davon bin ich überzeugt. Noch wollen sich viele Wähler nicht eingestehen, einen schweren Fehler begangen zu haben.
Was steht am Ende? Eine neue Verfassung?
PiS hatte schon 2007 eine neue Verfassung in der Schublade, allerdings waren die Änderungen nicht so radikal wie heute. Jetzt wartet sie wahrscheinlich nur den geeigneten Moment im Sejm ab, um eine neue Verfassung zu verabschieden – wahrscheinlich wieder nachts, innerhalb von Minuten und gegen geltendes Recht. Das Verfassungsgericht als Kontrollinstanz ist ja bereits lahmgelegt.
Müsste Polens Präsident dann neu vereidigt werden?
Ja, sicher. Aber alte Verfassung, neue Verfassung – für Duda dürfte das ziemlich egal sein.
Aber muss er nicht eines Tages dafür geradestehen?
Tatsächlich könnte er eines Tages für Verfassungsbruch vor dem Staatsgerichtshof stehen. Aber Duda ist überzeugt davon, dass es dazu niemals kommen wird, da das Volk ihn so sehr liebt und die derzeitige Regierung lange an der Macht bleiben wird. Duda ist somit aber zur Geisel Kaczyńskis und seiner PiS geworden. Er hat nur eine Aufgabe: alles zu akzeptieren, was ihm zur Unterschrift vorgelegt wird. Beim kleinsten Konflikt mit Kaczyński droht ihm die Vernichtung – politisch und medial. Das mächtige Medienimperium rund um Radio Maria in Torun wird auf den kleinsten Zuruf von Kaczyński reagieren.
Kann man das Verfassungsgericht überhaupt politisch verhandeln, ohne die Verfassung zu ändern?
Nein. Polen hat eine Verfassung, und die gilt es zu respektieren. Der angebliche Kompromiss sieht den Rücktritt aller Verfassungsrichter vor, wobei dann acht von der liberalkonservativen Bürgerplattform (PO) vorgeschlagen würden, und sieben von der PiS. Das wäre die totale Politisierung des Verfassungsgerichts. Das ist in der Verfassung so nicht vorgesehen. Zudem kann niemand die einmal gewählten Richter zum Rücktritt zwingen, und auch der Sejm kann sie nicht abberufen. Die Verfassung sieht auch nicht vor, dass ein Richter zweimal vereidigt wird.
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