■ Verfassungsgericht urteilt über Heinrich Finks Entlassung: Noch ein Komitee für Gerechtigkeit?
„Die Guten ins Töpfchen, Heinrich Fink muß ins Kröpfchen“ – so würde ein Märchenfreund die gestrigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zusammenfassen. Fünf von acht Verfassungsbeschwerden aus Ostdeutschland hatten Erfolg, über die Kündigung von drei Lehrerinnen und zwei Arbeitern muß erneut entschieden werden.
Doch ausgerechnet Heinrich Fink, der so auf das Verfassungsgericht gehofft hatte, kassierte eine juristische Niederlage. Dabei war der unbeugsame ehemalige Theologieprofessor geradezu zum ostdeutschen Symbol geworden. Nach seiner Kündigung als Rektor der Berliner Humboldt-Universität hatte Fink sich einen Namen als Präsident des ostdeutschen Komitees für Gerechtigkeit gemacht. Seine angebliche Stasi-Zusammenarbeit bestreitet er noch heute.
Gestern nun sollte sein großer Tag werden, an dem er die Ostdeutschen mit dem Rechtsstaat versöhnt. „Wenn wir ehemaligen DDR-Bürger durch die Vereinigung etwas gewonnen haben, dann ist es der Rechtsstaat“, hatte er proklamiert. Und jetzt das. Die eigene Verfassungsbeschwerde abgelehnt, während fünf andere Erfolg hatten. Dabei fällt es eher schwer, zu verstehen, warum der Klage des Theologen nicht stattgegeben wurde. Denn sonderlich überzeugend ist die Karlsruher Entscheidung in Sachen Fink nicht. Zwar mußte er damit rechnen, daß die Beweiswürdigung des Berliner Landesarbeitsgerichts nicht als „willkürlich“ entlarvt werden würde. Zu ausführlich hatte das Arbeitsgericht begründet, warum Fink mit der Stasi kollaboriert haben soll und nicht nur abgeschöpft wurde.
Durchaus offen war aber die Frage, ob ein als „stasibelastet“ eingestufter Rektor für die Humboldt-Uni quasi automatisch „unzumutbar“ sein mußte – wie es das Berliner Gericht wohl sah. Die Universität selbst, die sich für den Theologen eingesetzt hatte, war nicht einmal gefragt worden.
An dieser Stelle hätte Karlsruhe einhaken und das Berliner Urteil kippen können. Sonderlich waghalsig wäre ein solches Verdikt gar nicht mal gewesen. Und das Verfassungsgericht wäre von Fink sicher als Ehrenmitglied bei den Komitees für Gerechtigkeit aufgenommen worden. Aber vielleicht wollte man gerade das vermeiden. Immerhin hat der Senat gestern – einstimmig – einigen Namenlosen wirkungsvoll geholfen. Dies sollte von der Niederlage des Medienstars Fink nicht verdeckt werden. Christian Rath
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