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Verfassungsgericht stoppt DNA-ProbeEin Knutschfleck mit Folgen

Ein 14-Jähriger machte einer 13-Jährigen einen Knutschfleck. Deswegen sollte er eine DNA-Probe für die Datei rückfallgefährdeter Sexualstraftäter abgeben.

Ein Knutschfleck ist schnell gemacht. Die Folgen können verheerend sein. Bild: Herzschlag / photocase.com

FREIBURG taz | Das Bundesverfassungsgericht hat die Entnahme einer DNA-Probe bei einem Jugendlichen gestoppt, der als 14-Jähriger mit einem 13-jährigen Mädchen geknutscht und gefummelt hatte. Die Kammer erließ eine einstweilige Anordnung. Ob die Speicherung des Jungen als Sexualstraftäter rechtmäßig war, wolle das Gericht in den nächsten sechs Monaten klären, sagte ein Sprecher der taz.

Der Fall trug sich in Thüringen zu und ist bisher nur in Umrissen bekannt. Ein zur „Tatzeit“ 13-jähriges Mädchen kam mit einem Knutschfleck nach Hause. Die Eltern zeigten den Verursacher, einen damals 14-Jährigen, wegen Kindesmissbrauchs an. Nach Darstellung des Jungen hatten die Eltern wohl etwas gegen das Verhältnis der beiden, berichtet seine Anwältin Silke Müller.

Am Arnstädter Jugendgericht wurde Ende 2011 festgestellt, dass der Junge das Mädchen so am Hals geküsst hatte, dass ein „Knutschfleck deutlich sichtbaren Ausmaßes“ entstand. Außerdem soll er das Mädchen mehrfach am bekleideten „Geschlechtsteil“ angefasst haben. Ein Jugendrichter, der laut Müller für seine harte Rechtsprechung bekannt ist, verwarnte den Jungen wegen „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ und erlegte ihm 60 Stunden gemeinnützige Arbeit auf.

Vier Monate später verlangte das Amtsgericht Erfurt von dem Jungen auch noch eine DNA-Probe, damit er in der Gendatei beim Bundeskriminalamt als rückfallgefährdeter Straftäter gespeichert werden könne. Als die Rechtsmittel bei der Thüringer Justiz ohne Erfolg blieben, ging Anwältin Müller nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht erließ nun eine einstweilige Anordnung, um eine nur schwer reparable Stigmatisierung des Jungen zu verhindern. Bis auf weiteres darf von ihm keine Speichelprobe genommen werden.

Formelhafte Beschlüsse

Die Anwältin hatte darauf hingewiesen, dass die Thüringer Richter in ihren formelhaften Beschlüssen überhaupt nicht darauf eingegangen waren, dass der Junge erst 14 war, als er mit dem Mädchen knutschte, und dass die Knutscherei „aus seiner Sicht auf gegenseitiger Zuneigung beruhte“.

Die Anwältin, die den Fall erst später übernahm, ist zwar nicht sicher, ob das Mädchen wirklich einverstanden war. Die Juristin geht aber davon aus, dass die DNA-Anforderung letztlich in Karlsruhe für rechtswidrig erklärt wird. „Es fehlt jede Begründung, warum der Junge künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen soll“, sagt sie.

Die Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs wird in Karlsruhe wohl nicht überprüft. Sie ist eine logische Folge der Gesetzeslage. Danach ist jeder sexuelle Kontakt eines über 14-Jährigen (also Strafmündigen) mit einem Kind unter 14 Jahren strafbar. Ob das Kind einverstanden ist, spielt allenfalls beim Strafmaß eine Rolle. Für Erwachsene werden drei Monate bis zehn Jahre Gefängnis angedroht. Jugendliche Täter können milder bestraft werden. Naheliegend wäre bei geringem Altersabstand eine Einstellung des Verfahrens. (Az.: 2 BvR 2392/12)

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29 Kommentare

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  • C
    Caesar

    Mich würden die Namen der an diesem Verfahren beteiligten Richter und Staatsanwälte interessieren.

    Weiß das jemand?

  • GE
    guillermo emmark

    Lebensnahe Rechtsprechung

     

    Wenn also ein Dreizehnjähriger mit einer Zwölfjährigen knutscht, oder gar - wie es vor dreissig Jahren in der Bravo hiess - aufs 'Ganze' geht, bleibt das straffrei. Wenn sich daraus eine längere Beziehung ergibt, haben die beiden Pech gehabt, denn sobald er vierzehn geworden ist, macht er sich des Kindesmissbrauchs schuldig. Dennoch müssen die beiden nicht verzagen, sondern bloss mal ein Jahr lang keusch leben, was ja in konservativ klerikalen Kreisen ohnehin als das Nonplusultra zeitgemässer Sexualerziehung angesehen wird. Nach einem Jahr dürfen die beiden dann wieder nach Herzenslust rammeln. Heissa!

  • C
    Cat12

    EINVERNEHMLICHKEIT VORAUSGESETZT, hätte diese Angelegenheit nicht nur ein sondern zwei Opfer. Ich stelle die Erziehungsfähigkeit von Eltern in Frage, die den 14jährigen Freund ihrer Tochter wegen Knutscherei und Berührungen des Scheidenbereichs in angezogenem Zustand strafrechtlich verfolgen lassen. Wenn es so war, wie ich es bei vermutlich ähnlich gestrickten Eltern wie den meinen vermute, kann ich dem Mädchen nur wünschen, dass es sich bis spätestens zum 20. Lebensjahr von den Maßstäben seiner Eltern innerlich trennen kann, um ein selbstbestimmtes, freies Leben zu führen. Wenn meine Eltern meine Freund vor Gericht gezerrt hätten (worauf selbst die nicht gekommen sind), hätte ich auf deren Befehl sogar vor Gericht behauptet, dass es NICHT einvernehmlich gewesen sei, selbst wenn dies gelogen gewesen wäre. Und, nein, ich (geb. 1966), komme nicht aus einer muslimischen Familie. Schlimm, was manche Eltern mit ihren Töchtern machen...

  • M
    Monika_Weber

    Wieder die ach so Liberalen. Ohne genauere Kenntnis der Sachlagen urteilt man wieder. Der typische Stammtischler (hauptsächlich Männer). Was wäre, wenn Eure Tochter heulend nach Hause gekommen wäre und Euch erzählt hätte, dass ein Klassenkamerad sie umklammerrt hat und ihr zwischen die Beine fasste, ihr einen Knutschfleck gemacht hat und sie Angst vor ihm hat. Sowas ist in dem Alter normal? "Einvernehmlich". Woher kenne ich das? Kein Mensch weiß was Genaueres und glaubt aber, sich hier zum Fenster raushängen zu können. Wie auch bei der #aufschrei-Debatte kommt hier was hoch, das mich zum Kotzen bringt (siehe Kommentar Joy).

  • C
    Caesar

    Weltfremde und total gestörte Eltern verstehen es, die marode Justiz in diesem Lande zu benutzen, und die Justiz steigt auch noch willfährig und in äußerst extremer Form darauf ein - mit lebenszerstörenden Folgen für einen 14-jährigen Jungen.

     

    Knutschereien unter Teenagern dieses Alters sind ja wohl das Normalste der Welt. Aber unsere kranke Justiz versteht es, dies auf schwerste Weise zu kriminalisieren. Wie soll dieser Junge jemals zu einem unbeschwerten Menschen heranwachsen? Wie soll er jetzt noch jemals ein normales Verhältnis zum anderen Geschlecht aufbauen, nach dem, was ihm hier angetan wurde?

     

    Wenn das so weiter geht, wird bald der Tag kommen, an dem kein Junge und kein Mann (egal welchen Alters) es sich noch trauen wird, sich einem Mädchen oder einer Frau (egal welchen Alters) in irgendeiner Weise zu nähern, aus Angst, dies könnte ihm erheblichen Ärger bringen, ja ihn sogar vor Gericht oder in den Knast bringen.

    Es ist das Ende menschlicher Beziehungen, wie wir sie kennen!

     

    Was ich mit diesen Richtern und Staatsanwälten am liebsten machen würde, schreibe ich hier lieber nicht. Das ist eine korrupte, seelenlose, unmenschliche und unkontrollierte Mafia, die kaltblütig Leben und Schicksale zerstört und dann auch noch behauptet, das sei völlig normal. Klar, wenn ein 14-jähriger mit seiner 13-jährigen Freundin knutscht, dann ist er ein Kinderschänder, ein Sexualverbrecher.

    Das ist das Rechtsverständnis deutscher Staatsjuristen!

  • J
    Jens

    Das eigentliche Problem des Jungen ist, daß er nicht der Vertretungslehrer des Mädchens war.

    Dann wäre das alles überhaupt kein Problem.

     

    http://www.sueddeutsche.de/bildung/sex-mit-schuelerin-lehrer-muss-keinen-schadenersatz-zahlen-1.1511293

     

    Bilde ich mir das nur ein, oder wird die Rechtsprechung in den letzten Jahren immer konfuser und immer weniger nachvollziehbar?

  • DP
    Daniel Preissler

    @Platt: "Mädchen sind im allgemeinen körperlich kleiner und schwächer als Jungen."

     

    Haben Sie sich schon mal eine siebte oder achte Klasse angesehen? Die größten sind in der Regel Mädchen, unter den kleinsten vor allem Jungs.

     

    Es macht also schon Sinn, das Alter zu berücksichtigen ;-)

     

    Wir wissen nicht, wie es in diesem Fall war.

     

    Zu den Kommentaren, die mehr Klarheit fordern in bezug auf die (Un-)Freiwilligkeit:

     

    Ich hatte den Eindruck, dass der Autor alle ihm zugänglichen Infos reingebracht hat. Wir wissen es eben nicht genau, was (wie einige bemerkten) die Bewertung des Falls (nicht des ersten Urteils, aber des (Vor-)Falls) unmöglich macht.

    Es dürfte auch schwierig sein, das herauszubekommen. Vielleicht war das Mädchen mit der Knutscherei einverstanden, nicht aber mit dem Knutschfleck? Vielleicht war es ihr in dem Moment recht, später aber peinlich, so dass sie bei einer Befragung sagen würde, sie war dagegen? (Denkbar, wenn man Eltern hat, die einen Knutschfleck anzeigen, weil sie den Verursacher nicht leiden können). Vielleicht war sie auch dagegen, sagt aber, dass sie dafür war, um ihre Eltern zu ärgern? (Ebenso denkbar, wiederum vor allem bei solchen Eltern)

     

    Freundliche Grüße,

    DP

  • NM
    nur mal

    so am rande felicitas, die anwältin war sich?/erschien dem schreiber? nicht sicher, du zitierst ihre zweifel.

    dir fällt es in deiner umgebung nicht auf, aber das ist unredlich von dir.

  • N
    noevil

    Wäre es nicht so erschreckend, dann wäre es zum Lachen.

     

    Zugegeben, "zu meiner Zeit" das ist nun schon ein paar Jährchen her, da war das Vorzeigen von möglichst sichtbaren Knutschflecken ein Volkssport, mit dem man in erster Linie demonstrieren wollte, dass man "mitreden" kann und "Erfahrung" hat.

     

    In zweiter Linie wollte man die Lehrer ein bisschen provozieren und hielt sich für besonders erfolgreich, wenn es damit gelang, die Lehrkraft vom Ausfragen oder gar von einer Extemporalie abzuhalten.

     

    Auf die Idee, die Polizei einzuschalten oder gar Strafanzeige (mit solchen Folgen) zu erstatten, wäre im Leben keiner gekommen. Dabei war man vor einigen Jahrzehnten mit großer Sicherheit erheblich prüder als heute.

     

    Wer stellt eigentlich sicher, dass ein Mädchen, das überzogene Reaktionen seiner Eltern (die es sicherlich recht gut kennt) fürchtet, nicht

    angibt, gegen seinen Willen geküsst worden zu sein?

  • R
    ReVolte

    Das ist quasi #aufschrei-Niveau. Völlig überzogene Opfer/Täter-Strategie, die letzthin in Prüderie und Fanatismus endet.

  • B
    Berni

    Knutschen zwischen 14- und 13-jährigen ist verboten? Nach diesen Regeln kann ich Fotobeweise für die Straffälligkeit nahezu der gesamten KJG (Katholischen Jungen Gemeinde) in unserer Pfarrei aus den Jahren 1986 bis 1992 vorlegen. Jaja, alles Sexualstraftäter, alle! Du, ich, wir... am besten sperren wir alle U14-Jugendlichen weg, damit die schon 14-jährigen MitschülerInnen sie nicht befummeln.

  • A
    and

    @felicitas

    ja, das sehe ich genauso!

     

    @jörn

    wenn ein kind ein anderes im kindergarten exzessiv küsst und ihm (ihr) mehrfach an die genitalien fasst, dann wäre das m.E. schon ein problem und müsste untersucht werden.

    wenn das bei den teenagern nicht einvernehmlich geschehen ist, ist es sexueller missbrauch. das in eine schublade zu stecken mit natürlichem küssen und umarmen im kindergartenalter ist eine gefährliche und unrichtige verharmlosung.

     

    @christian rath

    im artikel wird leider nicht wirklich deutlich, ob das mädchen es auch wollte (einvernehmlich) oder nicht. daran entscheidet sich alles: ist es einfach harmloses teenager-ausprobieren oder ist es sexueller missbrauch? haben die eltern nur überzogen reagiert oder wurde das mädchen (seelisch) verletzt, geht von dem jungen wirklich gefahr aus?

  • BK
    Benni K.

    Hier wird deutlich, wie problematisch eine Gesetzgebung ist, die das Delikt Kindesmissbrauch auch bei niedrigem Altersabstand und beiderseitig einvernehmlicher Handlung vorsieht. Dadurch wurde dem Gericht erspart, sich ernsthaft mit der Frage zu beschäftigen, ob das Mädchen mit der Knutscherei einverstanden war. Diese Frage ist aber im Moralverständnis der meisten Bürger sehr relevant für die Bewertung dieses Falls. Meiner Meinung nach müsste das Gesetz abgeändert werden, damit gesellschaftlich weitestgehend akzeptierte Beziehungen zwischen 13- und 14-jährigen nicht von vornherein als gesetzeswidrig gelten.

  • KK
    Kein Kunde

    Da stellt sich vor allem auch die Frage, bei der wunderschönen Definition, wie viele nicht verurteilte Täter laufen im Land herum?

    Mein vierzehntes Lebensjahr liegt nun schon etwas zurück, aber Knutschflecken habe ich da auch bei dreizehnjährigen erzeugt.

    Und so dürfte es wohl noch vielen Millionen anderer normal geratener Bürger gehen.

  • A
    Anatomia

    Was für eine Scheiß-Doppelmoral!

     

    Hier möchte ich auf einen berühmten ex-Bürgermeistern einer sehr scheinheiligen Hansestadt hinweisen der sein Amt aufgab um mit seinem deutlich jüngeren Lover, im sub-Abiturienten Alter, zu leben.

     

    Die konservative Presse dieses Landes hat den Jungen mit jedem erschienen Bericht älter gemacht! Erst war 16, dann 18 und wieder 19!

     

    In der Stadt wird was ganz anderes berichtet über das Alter des Jungen und wie lange sie miteinander lebten bevor es bekannt wurde!

     

    HEUCHLER!

  • M
    manfred (61)

    Als Nachtrag noch folgende Anmerkung: Dieses Urteil ist ein wunderbarer Beleg dafür, wie immer neue Datenbanken zur Überwachung er Bürger zu immer mehr Mißbrauch dieser Informationen einladen.

  • P
    Platt

    Es lohnt sich durchaus, das ganze differenzierter zu sehen.

     

    Z. B. genauer zu fragen, ob das Mädchen das wirklich wollte und nicht nur immer den Jungen zu zitieren.

    "Sie wollte es ja!"

     

    Laut Statisik finden in Schulen die meisten sexuellen Übergriffe unter Peers statt. Und die Lehrer und Eltern sind mit den Folgen der allgemeinen gesellschaftlichen Verrohung und Sexualisierung überfordert.

     

    Das ganze so plattitüd wie in diesem Artikel darzustellen, gefällt mir nicht.

     

    Und natürlich müßte mit so einem Vorfall anders umgegangen werden.

     

    Mädchen sind im allgemeinen körperlich kleiner und schwächer als Jungen. Und Jungen können lernen nachzufragen und zu respektieren. Das gleiche gilt für Mädchen. Es ist albern, allein auf das Alter zu schauen. Das macht man auch bei Erwachsenen nicht.

     

    Aber wenn eine Gesellschaft nicht mehr nachfragt und respektiert, wie sollen Jugendliche sich dann verhalten?

  • PD
    Perdita Durango

    Kann mal jemand bitte die Zeitmaschine finden, mit der man uns heimlich in die fünfziger Jahre zurückbefördert hat?

     

    Oder jemand mal den Gesetzgeber darüber aufklären, das erotische Kontakte zwischen Jugendlichen völligh normal sind, und wegen einer gesunden geistigen Entwicklung auch nicht tabuisiert und kriminalisiert werden sollten?

     

    Danke.

  • T
    Tsaimath

    Oh mein Gott, anscheinend bin ich seit 10 Jahren ein Kinderschänder (auch ich habe mit 14 Jahren mit meiner etwas (3 Monate) jüngeren Freundin geknutscht...

    Mir wär ja nicht im Traum eingefallen das ich über Nacht (quasi an meinem 14ten Geburtstag) zum Kinderschänder mutiere.

     

    Was ein Schwachsinn!

  • A
    Anonymus

    Ist es nicht etwas sehr überzogen, die Gesetzeslage so auszulegen? Waren wir alle nicht einmal Jung? Und das auch im alter von 13/14 schon Gefühle für einander entstehen können sollte klar sein! Da die beiden lediglich ein Jahr auseinander waren, sollte es eher normal sein, nicht Kindesmissbrauch!

     

    Eine derartige Gesetzesauslegung ist ein Schlag ins Gesicht junger Liebe.

  • J
    joy

    Die Aufnahme in eine Gendatenbank ist

    ein Verletzung der Datenschutzes

    von Kindern und des Rechtes auf informationelle

    Selbstbestimmung.

     

    Der Staat sucht mit immer perfideren

    Methoden die vollkommene genetische ,

    verhaltensmäßige und entwicklungsmäßige

    Kontrolle über seine Bürger zu erlangen

    und diese an geneigte Wirtschaftsgruppen

    zu veräußern, ob legal oder illegal,

    ob korrupt oder instutionell begründet.

     

    Dem muss entschieden begegnet werden.

    Nur bei Kapitalverbrechern halte ich eine

    Gendatei für angemessen.

    Dabei muss aber auch sichergestellt

    werden, dass diese Datei nicht weitergegeben

    werden darf an irgendeine andere Institution

    als die deutsche Polizei.

    Merkmalsüberprüfungen von Auslandsbehörden sollen

    nur durch die deutsche Polizei erfolgen, um

    eine unkontrollierte Datenweitergabe massiv

    zu erschweren.

    Denn diese Gendateien der Straftäter können auch gegen Bevölkerungsgruppen für B-Waffenangriffe

    mißbraucht werden.

    Der Krieg gegen den Terror würde bei Freizügigkeit

    der genetischen Informationen völlig grotesk werden!

     

    Der Erfurter Gericht verhält sich völlig

    inkompetent, denn es traumatisiert den Jungen

    bei seinen ersten sexualisierenden Erfahrungen

    und stigmatisiert ihn.

    Wenn vorher die Sexualentwicklung entwicklungspsychologisch gesund war,

    wird nun dieser Prozess, durch ein Schuldigmachen

    des kindlich-männlichen sexuellen Verlangens

    massiv gestört. Sein Verhalten könnte im ungünstigsten Fall in Richtung starker Minderwertigkeitskomplexe abdriften und dadurch

    erst Sexualstörungen bis hin zu Gewaltphantasien

    erst heraufbeschworen werden.

    Das Kriminalisieren und Bestrafen unschuldiger Kinder ist die

    sicherste Methode um Psychopathen

    oder Duckmäuser heranzuzüchten.

    Was für ein blödes Gericht!

  • T
    themanwhostolehisownhorsetwice

    Was ist los in diesem Land? Die Eltern des Mädchens müssten jünger sein als ich, also Generation >1965 und bringen den Knutschfleck ihrer 13 jährigen Tochter zur Anzeige? Ich bin wirklich sprachlos, auch dass es offensichlich Polizisten gibt, die so eine Anzeige aufnehmen und frage mich, was diese Eltern so in ihrer Jugend erfahren oder getrieben haben, dass sie ihr Kind mit dieser Einstellung traumatisieren müssen. Manchmal ist Reflektion und Nachdenken schon vom Vorteil!

  • L
    L´Andratté

    Die mir bekannten Fakten reichen nicht aus, um mir ein Urteil zu diesem Fall zu bilden, aber mit Verlaub: "Kindesmissbrauch" ist dann doch noch etwas ganz Anderes!

    Hier sehe ich eine völlig unzulässige Verdrehung der Tatsachen, zu Ungunsten eines 14(!)-jährigen, und zu Ungunsten der Opfer kranker und/oder skrupelloser Erwachsener!

     

    Ich komme immer noch nicht darüber weg, daß eine Organisation wie die Katholische Kirche, was den dort offenkundig weitverbreiteten Kindesmissbrauch betrifft, das Recht einfach in die eigene Hand nehmen darf.

     

    Nachdem nun jüngst alle ernstzunehmenden Aufklärungsversuche eingestellt und das Thema erfolgreich unter den Teppich gekehrt wurde, geht alles weiter wie vorher...

     

    Einer der hauptverantwotlichen dafür ist der Papst, und das sind bekanntlich "Wir"!

    Es bleibt nur noch Zynismus...

  • F
    Felicitas

    Ich sehe diesen Artikel ziemlich kritisch...

    "Aus seiner Sicht einvernehmlich" und "die Anwältin hat ihre Zweifel, dass es einvernehmlich war" erweckt bei mir den Eindruck, dass der Junge das Mädchen gegen ihren Willen berührt hat. Da ist eine Strafe schon angemessen und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit sind definitiv nicht überzogen. In diesem Artikel wird aber der Junge zum Opfer einer drakonischen Justiz stilisiert. Sexualverbrechen gehören bestraft, egal, wie alt der Täter ist! (Außer U14, natürlich)

    Die Aufnahme seiner DNA in eine Kartei rückfallgefährdeter Sexualverbrecher halte auch ich allerdings für überzogen.

  • RB
    Rainer B.

    Kinderkacke!

  • M
    manfred (61)

    Da ist man fassungslos. Mittelalter, pures Mittelalter. In Deutschland werden schon die ersten Wälder für die Scheiterhaufen gerodet.

  • TL
    Tim Leuther

    14-Jähiger & 13 Jährige => Kindesmissbrauch

     

    Ü-40 Jähriger Ministerpräsidentenkandidat & 16 Jährige (wahrscheinlich aber auch schon 15 Jährige) => voll ok, nur gesellschaftlich nicht ganz akzeptiert

     

    => ???

  • J
    Jörn

    Haben wir nun auch bald schon US-Amerikanische Verhältnisse? Schicken wir unsere Kinder ins Gefängnis, wenn sie ihre Sexualität entdecken? Wäre das Mädchen auch verurteilt worden, wenn sie ein wenig älter und der Junge ein wenig jünger gewesen wäre - vermutlich nicht!?

    Selbst wenn beide Kinder unter 14 Jahren sind, führt dieses Gesetz zu entsetzlichen Strafandrohungen. Knutscht der eigene 13 jährige Sohn mit der ebenfalls 13 jährigen Tochter und unternehmen die Eltern nichts dagegen, so können die Eltern wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch bestraft werden - wie schräg ist das denn? Werden die KindergärtnerInnen auch bestraft, wenn sich dort zwei Kinder küssen und umarmen? Wenn zwei 13/14-jährige einvernehmlich knutschen ist dies kein Kindesmissbrauch!

  • C
    Celsus

    Wenn das schlichte Knutschen freiwillig geschah und auf gegenseitiger ZUneigung beruhte, muss ohnehin über eine volle Rehablitierung nachgedacht werden.

     

    Das Urteil ist möglicher Weise nicht nur hart. Es kann auch skandalös falsch sein.