Verfassungsgericht lehnt Klage ab: Sex mit Tieren bleibt verboten
Das Verbot, mit Tieren Sex zu haben, verstößt nicht gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das Verfassungsgericht lehnte eine Beschwerde dazu ab.
Die Kläger sehen sich in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Denn laut Tierschutzgesetz können Verstöße gegen das Verbot mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Die Richter aber sagen, der Schutz des Wohlbefindens von Tieren sei ein legitimes Ziel.
Der Einzelne müsse „staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter ... ergriffen werden“. Der Schutz der Tiere hat Verfassungsrang.
In Deutschland ist es laut Tierschutzgesetz verboten, „ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen“. (1 BvR 1864/14)
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