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Verfassungsgericht lehnt Klage abSex mit Tieren bleibt verboten

Das Verbot, mit Tieren Sex zu haben, verstößt nicht gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das Verfassungsgericht lehnte eine Beschwerde dazu ab.

Verhandelte das Thema Zoophilie nicht einmal: das Bundesverfassungsgericht. Foto: dpa

Karlsruhe dpa | Zwei Zoophile, die sich gegen das Verbot von Sex mit Tieren wehren, sind mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde.

Die Kläger sehen sich in ihrem Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Denn laut Tierschutzgesetz können Verstöße gegen das Verbot mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Die Richter aber sagen, der Schutz des Wohlbefindens von Tieren sei ein legitimes Ziel.

Der Einzelne müsse „staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter ... ergriffen werden“. Der Schutz der Tiere hat Verfassungsrang.

In Deutschland ist es laut Tierschutzgesetz verboten, „ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen“. (1 BvR 1864/14)

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9 Kommentare

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  • Christian Rath , Autor , Rechtspolitischer Korrespondent

    Langfassung des Textes aus der Print-taz von morgen:

     

    Kein Zwangs-Sex mit Tieren

     

    Bundesverfassungsgericht lehnt Klage ab und legt Sodomie-Verbot eng aus

     

    KARLSRUHE - Die Vergewaltigung von Tieren darf verboten werden. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Es sei aber nicht jeder Sex mit Tieren verboten.

     

    Konkret geht es um eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes aus dem Jahr 2012. Seitdem drohen Bußgelder bis 25 000 Euro, wenn jemand ein Tier für sexuelle Handlungen "nutzt" und es dadurch "zu artwidrigem Verhalten zwingt". Bis 2012 war Sex mit Tieren nur verboten, wenn er zu erheblichen Verletzungen des Tieres führt.

     

    Tierschützern ging das Verbot nicht weit genug. Sie wollen den Sex mit Tieren als Straftat verfolgt wissen und nicht nur als Ordnungswidrigkeit. Der Sodomisten-Verein ZETA lehnte das Gesetz dagegen ab, weil Sex zwischen verschiedenen Arten nicht "artwidrig", sondern in der Natur üblich sei. Bloße Moralvorstellungen dürften nicht zu Verboten führen.

     

    Zwei ZETA-Sympathisanten - ein Mann und eine Frau - haben daraufhin Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz eingelegt. Das generelle Verbot von Sex mit Tieren verletze ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht. Außerdem sei das Gesetz viel zu unbestimmt.

     

    Das Verfassungsgericht sah keine Verletzung von Grundrechten. Der Gesetzgeber dürfe diese im Interesse des Tierschutzes durchaus eingeschränken. Er habe dabei einen weiten Beurteilungsspielraum. Die Regelung sei auch verhältnismäßig, gerade weil es nur um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat geht.

     

    Die Regelung sei zudem bestimmt genug, so die Verfassungsrichter. Was "artwidrig" ist, könnten Gerichte auslegen. Jedenfalls sei es nur verboten, das Tier zu etwas zu "zwingen". Erforderlich sei dabei, so die Richter, körperliche Gewalt oder ähnliches. Die Richter klärten die Kläger also auf, dass gar nicht jeder Sex mit Tieren verboten ist, sondern nur der erzwungene.

     

    Az.: 1 BvR 1864/14

     

    CHRISTIAN RATH

    • @Christian Rath:

      Mit dem Begriff "Sodomist" sollten Sie im Sinne eines seriösen Journalismus umsichtiger umgehen. Es ist im Zusammenhang mit diesem Thema boulevaresk und tendentiös. Zudem ist der Begriff geschichtlich erheblich vorbelastet. Die Kirchen haben bis in die Neuzeit zigtausende "Sodomisten" (Homosexuelle) verfolgt, gefoltert und ermordet.

    • @Christian Rath:

      Was sollen denn Sodomisten sein? Gibt es neuerdings eine Ideologie namens Sodomismus? Gibt es ernsthaft Leute, die eine solche Ideologie verbreiten wollen?

       

      Ansonsten: Sie sind einer der wenigen Journalisten, die die Entscheidung des BVerfG verstanden haben. Ich gratuliere. :)

      • @Torben Dörrenbach:

        Vielleicht ist Sodomismus eine Religion wie Katholizismus und Hinduismus. Wenn dem so sein sollte, hat das BverfG jedoch den Aspekt der Religionsfreiheit nicht bedacht. Was ist schon das Poppen eines Tieres gegen die Tierquälerei des Schächten aus religiösen Gründen.

        • @John Doe:

          Mir ging es nur darum, dass es eigentlich "Sodomiten" heißen müsste, auch wenn der Begriff natürlich ein politischer Kampfbegriff der katholischen Kirche war bzw. ist und daher in seriöser Berichterstattung nichts zu suchen hat.

           

          Bei Sodomisten denke ich jedenfalls an Kapitalisten (→ Kapitalismus), Marxisten (→ Marxismus) und Monotheisten (→ Monotheismus) und komme daher zu dem Schluss, dass es sich bei Somoisten nur um Vertreter und Befürworter einer Ideologie handeln kann und nicht um Menschen, die etwas tun, was "christliche" Blockwarte ablehnen.

  • So sehr unterscheiden sich Mensch und Tier in puncto Sex doch gar nicht. Von "artwidrigem Verhalten" wird man deshalb wohl generell überhaupt nicht ausgehen können.

    Eine vergleichbar konsequente Haltung und Ahndung hinsichtlich der weit verbreiteten Ausbeutung und Misshandlung von Tieren sehe ich derzeit leider nirgends - oder ist das weniger schlimm, nur weil es ohne erkennbaren sexuellen Hintergrund durchgezogen wird?

  • Das Wohl des Tieres also. Verstehe. Es sei denn dass wir das Tier danach essen.

    Wir notieren:

    Poppen verboten!

    In winzige Käfige sperren, mit Antibiotika vollstopfen, mit Futter aus Tierkadavern Pflanzenfresser zu Kannibalen machen: Kein Problem!

    • @Frank N. Stein:

      Unrecht rechtfertigt kein Unrecht. Und wenn das eine Unrecht nicht als Unrecht verurteilt wird, macht es das andere Unrecht noch lange nicht zu Recht.

      • @Mustardman:

        Es geht wohl eher um den Zynismus, ein Zoophilieverbot mit dem Wohl der Tiere zu begründen.

         

        Man bedenke, als das Tierschutzgesetz 2012 novelliert wurde, kam kein besserer Schutz der Tiere dabei heraus, sondern ein TierNUTZUNGSgesetz, dass vor allem die tierquälerischen Umtriebe der Agarindustrie zementierte. Das Zoophilieverbot war nur ein Feigenblatt, damit die Tierschutzverbände ihre Füße still halten.