Verdacht der Marktmanipulation: Ermittlungen gegen Ex-VW-Chef
Gegen Martin Winterkorn wurden Ermittlungen eingeleitet. Eine Stiftung droht dem Autobauer mit milliardenteuren Klagen.
Doch während die einen gern nach vorn blicken würden, holt die Vergangenheit VW immer wieder ein. So teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig am Montag mit, im Abgasskandal wegen des Verdachts der Marktmanipulation auch gegen den zurückgetretenen VW-Konzernchef Martin Winterkorn zu ermitteln.
Bei den Ermittlungen gehe es um den Vorwurf, dass Volkswagen die Aktionäre womöglich zu spät über die Affäre informiert habe. Der Anfangsverdacht richte sich auch gegen ein weiteres damaliges Vorstandsmitglied, erklärte die Staatsanwaltschaft. Einen Namen nannte sie nicht. Oft reichen Kleinigkeiten, um Aktienkurse nach oben oder unten zu treiben und dadurch womöglich Milliarden an Wertverlusten auszulösen. Deshalb ist es verboten, gezielt falsche Informationen etwa über Risiken, Gewinn oder Verlust eines Unternehmens zu verbreiten – oder solche Dinge erst mit gezielter Verspätung zu nennen.
Die Frage, wann VW über den Skandal hätte informieren müssen, interessiert auch die niederländische Stichting Volkswagen Investors Claim. Die Stiftung für geschädigte VW-Anleger will auf der mit Spannung erwarteten Hauptversammlung des Konzerns am Mittwoch auf ihre Forderung nach einem außergerichtlichen Vergleich pochen. VW könnte so eine Welle von Schadensersatzklagen abwenden, sagte Stiftungschef Henning Wegener am Montag in Frankfurt. „Wenn Volkswagen nicht auf den Stiftungsvorschlag eingeht, ist eine Lawine von Klagen unvermeidlich“, drohte Wegner.
Es geht um viel Geld
Der VW-Aktienkurs war nach Bekanntwerden der Vorwürfe der US-Umweltbehörde EPA am 18. September 2015 in die Tiefe gerauscht. Nach Ansicht der Stiftung entstand durch das Verschleppen der Informationen ein Schaden von 65 Euro je Vorzugs- und von knapp 57 Euro je Stammaktie. Da die Stiftung Investoren mit Aktienpaketen im Wert von 13 Milliarden Euro vertritt, geht es um sehr viel Geld.
Im Unterschied zu den USA habe VW in Europa noch keine Absichten gezeigt, betroffene Anleger oder Halter finanziell zu entschädigen, sagte Wegner. Da Klagen vor Gericht eher eine Option für große Anleger mit viel Ausdauer sei, strebe er einen außergerichtlichen Vergleich mit VW an.
Der Clou: Da die Stiftung nach niederländischem Recht arbeitet, wäre das Ergebnis eines Vergleichs rechtlich für alle geschädigten Anleger in Europa gültig, egal ob sie sich in der Stiftung beteiligt haben oder nicht.
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