Verbot von Fahrtdienstvermittlung: Nicht Uber dem Gesetz
Uber ignoriert ein Verbot. Der Fahrdienstleister sollte in die Schranken verwiesen werden. Das Geschäftsmodell ist unsozial und kundenfeindlich.
So dreist muss man erst einmal sein: Da verbietet das Landgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung dem US-amerikanischen Internetunternehmen Uber, seine De-facto-Taxifahrervermittlungs-Dienstleistung in Deutschland weiter anzubieten – und was macht die Firma? Sie hält die Verfügung für Unrecht und macht weiter wie gehabt. Auch wenn bei Verstößen gegen das Urteil ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro droht oder eine Ordnungshaft.
Der durchaus ungewöhnliche Vorgang zeigt: Hinter Uber steht viel Kapital, und es geht der Firma in dem am schnellsten wachsenden Markt in Europa um viel Geld. Bleibt zu hoffen, dass Ubers Gegenseite, die Genossenschaft Taxi eG, sich nicht von Ubers Anwälten einschüchtern lässt und auf der Durchsetzung von Recht und Gesetz besteht – und dass das Gericht dem folgt. Unerträglich wäre ja, wenn im hiesigen Transportwesen beim Umgang mit Schwarzfahrern gern die juristische Keule geschwungen würde, aber Manager ungeschoren davonkämen, solange sie nur mit Handy-Apps blinken und mit Dollarscheinen winken.
Letztlich geht es bei dem Streit, jenseits von juristischem Klein-Klein, aber um viel mehr. Nämlich darum, wie die Menschen in Deutschland mobil sein und wie sie arbeiten wollen. Die neuen technischen Möglichkeiten, wie sie App-Dienste von Uber und anderen Anbietern darstellen, sind dabei nur ein Mittel, altbekannte Strukturen wie den Taximarkt zu zerschlagen – wenn die Gerichte und der Gesetzgeber das zulassen. Sie sollten es nicht tun, denn Ubers schöne neue Fahrdienstwelt ist alles andere als erstrebenswert – auch wenn die Kundschaft zunächst mit Dumpingpreisen geködert wird.
Wer Uber ablehnt, ist im Übrigen kein Technikfeind, wie gern unterstellt wird. Auch traditionelle Taxi-Firmen nutzen Apps, Smartphones, Internet, Taxameter, Navigationsgeräte, moderne und mit viel Elektronik vollgestopfte Fahrzeuge. Dagegen ist nichts einzuwenden, ganz im Gegenteil. Bei Uber und anderen ist nicht die App das Problem, sondern das dahinterstehende und dadurch ermöglichte Geschäftsmodell: Ungesicherte, scheinselbstständige Fahrer vollbringen eine – in Deutschland eigentlich konzessionierte – Dienstleistung, für die die Internetfirma eine Gebühr kassiert, sich sonst aber weitgehend aus der Verantwortung stiehlt. Derzeit verhandeln Gewerkschafter über einen Mindestlohn für die Taxibranche, in der ohnehin nicht die besten Arbeitsbedingungen herrschen. Setzt sich Uber durch, kann man das ganz getrost vergessen.
Kunden haben das Nachsehen
Letztlich richtet sich das neue Geschäftsmodell aber auch gegen die Kunden, die zunächst mit Kampfpreisen gelockt werden. Denn wenn künftig Angebot und Nachfrage den Preis einer Taxifahrt bestimmen, werden Kunden oft das Nachsehen haben: zum Beispiel, wenn alle nach der Disco gleichzeitig nach Hause wollen, wenn bei der Bahn gestreikt wird oder wenn es plötzlich in Strömen regnet.
Nicht umsonst gilt das Taxigewerbe in Deutschland als Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs. Es gilt eine reduzierte Mehrwertsteuer, es gibt eine Beförderungspflicht, und die Tarife müssen staatlich genehmigt werden. Das ist auch gut so: Schließlich muss ein gehbehinderter Opa mit großem Koffer darauf vertrauen können, zum gleichen Preis mitgenommen zu werden wie ein junger Mann ohne Gepäck, der zur Not ein paar Kilometer zu Fuß gehen kann.
Wer möchte, dass dies so bleibt und verlässliche Regeln herrschen, sollte Uber und andere in die Schranken weisen. Und sich nicht von blinkenden Bildschirmen blenden lassen.
Leser*innenkommentare
Lowandorder
TTIP - ante portas?
nö - mit vier Reifen schon auf Piste -
wer den Schnösel a TV gesehen/gehört hat - hat Klarheit;
Cowboys! - Rechtsstaat? -
da lachen wir doch über -
money sells it all -
Mit ein paar Jährchen
aufm Bock aufm Buckel -
die rechtliche Lage zur Berufsfreiheit geht nach dem
Karlsruher Aphotheken-Urteil
voll in Ordnung -
der Personenbeförderungsschein
dient der Fahrgastsicherheit wie der übrigen Verkehrsteilnehmer -
Führerschein allein reicht nicht -
ganz banal - wer fuhr/fährt denn
Mietwagen etc? -
durch die Bank -
ich sach mal Auffällige* -
denen sie die Fleppe gelocht hatten;
und dieser Jungschnösel hat's ja
klar gestellt - der erfüllt
wg erklärter Rechtsverstoßneigung
nicht die Anforderungen für
Personenbeförderung;
dürfte von rechts wegen
niche mal ne Firma führen;-)
ps *die den Studi aber mal bei nem Überfall rausgehauen haben -
unvergessen!!
hans-jörg delle
ich danke dehnen - da sie uns doch das westliche ausbeutungssytem offenbart - steuern werden sie in niederlade 2, % ? bezahlen in der brd keine
Fotohochladen
Uber, ein kleiner Vorgeschmack, sollte das mit den USA geplante sog. 'Freihandelsabkommen' je in Kraft treten, werden sich künftig die wenigsten US-amerikanischen Firmen an deutsche Gesetze, bzw. Rechtssprechung halten.
warum_denkt_keiner_nach?
"Auch wenn bei Verstößen gegen das Urteil ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro droht oder eine Ordnungshaft."
Da kann man nur hoffen, dass das Gericht bei Verstößen hart durchgreift. Schließlich muss auch ein US Unternehmen die hiesigen Gesetzte achten. Scheinbar hält man die deutsche Justiz für einen Witz. Da ist dringend eine Lektion nötig.