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Verächtliche Worte gegen Sinti und RomaRichter droht keine Strafverfolgung

Der Vizepräsident des Verwaltungsgericht Gera hatte sich rassistisch gegenüber Sinti und Roma geäußert. Das könnte ohne juristische Folgen bleiben.

Hier im Justiuzzentrum befindet sich das Verwaltungsgericht, dessen Vizepräsident Bengt Fuchs ist Foto: Jan Woitas/dpa

Gera taz | Ein Disziplinarverfahren gegen den Vizepräsidenten des Verwaltungsgericht Gera, Bengt Fuchs, wurde bereits eingeleitet. Eine Strafverfolgung hält das Landgericht aber nicht für geboten. Die Äußerungen, die Fuchs gegen Sinti und Roma tätigte, genügten nicht für die Eröffnung einer Hauptverhandlung, verkündete das Gericht. „Wir haben eine sofortige Beschwerde eingelegt“, sagt ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft der taz.

Die Staatsanwaltschaft hält Fuchs vor, im August 2019 in einer Facebook-Gruppe eines burschenschaftlichen Netzwerkes mit mehr als 3.000 Mitgliedern vorgeschlagen zu haben, Sinti und Roma als „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ zu bezeichnen. In dem Beschluss jetzt hebt die 3. Strafkammer des Landgerichts hervor, dass die „Äußerung“ zwar verächtlich sei, aber nicht strafrelevant. Denn „durch die gegenständliche Äußerung werde die Volksgruppe“ nicht „als unterwertige Wesen charakterisiert“. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei so nicht gegeben.

Im Juni 2024 hatte die taz erstmals auf einschlägige Äußerungen des Vizepräsidenten in verschiedenen Chats hingewiesen. Als „Alter Herr“ der Turnerschaft Salia-Jenensis Göttingen wetterte er offensichtlich nicht nur gegen Roma und Sinti. Ein „BeFuchs287“ schrieb: „Jetzt breche ich mal eine Lanze für die Mitteldeutsche Provinz: Wer den Quatsch mit den Migranten nicht haben will, zieht zu uns. Keine 2 % Ausländer“. Außerdem schrieb er: „Wenn ein Lehrer sich anschicken sollte, meinen Kindern vermitteln zu wollen, dass homo- oder transsexuelle Veranlagungen einem heterosexuellen Dasein gegenüber als gleichberechtigt und normal zu beurteilen sind, hat er mich ebenso am Hals wie jene Lehrer, die meinen Kindern zu vermitteln versuchen, dass es in der ‚DDR‘ nicht so schlimm gewesen sei“.

Die Klage hatte die Staatsanwaltschaft im April wegen der öffentlichen „Stellung“ des Beschuldigten beim Landgericht eingereicht, weil dieser auch in Asylverfahren entschied. Zur Zeit ist Fuchs als Referatsleiter im Landesjustizministerium tätig. Katharina König-Preuss, MdL für Die Linke, kann die Entscheidung nicht nachvollziehen, da das Gericht selbst die „diskriminierende Zuschreibung“ einräumte. Sie begrüßte die Beschwerde der Staatsanwaltschaft: „Wer sich öffentlich rassistischer Stereotype bedient – insbesondere solcher, wie sie im Nationalsozialismus zur Verfolgung von Sinti und Roma instrumentalisiert wurden – zeigt, dass er zentrale Prinzipien der Verfassungsordnung nicht verinnerlicht hat“.

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1 Kommentar

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  • Hoffentlich wird der Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgegeben.



    In Oldenbur wird in dem Tötungsfall von Lorenz vor 100 Tagen durch drei Schüsse von hinten, durch die Waffe eines Polizeibeamten, auch noch immer ermittelt. Hoffentlich erhebt die Staatsanwaltschaft Oldenburg bald Anklage um Gerechtigkeit walten zulassen.